Wischen und Tippen beim Fahren kosten künftig 50 Euro

Ablenkung beim Fahren war schon bisher verboten, SMS und Co. kommen jetzt ausdrücklich ins Gesetz
SMS, eMail und Co. am Steuer werden im Gesetz jetzt ausdrücklich verboten.

Nebentätigkeiten am Steuer, die beim Fahren ablenken, waren schon bisher nicht erlaubt. Weil sich aber nicht ausreichend durchgesetzt zu haben scheint, dass auch das Checken von eMails, Surfen im Internet und die "Bin gleich da"-SMS die Konzentration am Steuer stören, wird es jetzt ausdrücklich ins Gesetz geschrieben. Bisher war nur Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung explizit erwähnt. Der Gesetzgeber soll also etwas verbieten, dass ohnehin bereits verboten ist.

"Mit der Ausweitung des Handyverbots setzen wir daher heute einen entscheidenden Schritt zu mehr Verkehrssicherheit", erklärt Verkehrsminister Gerald Klug (SPÖ), der die Neuregelung am Dienstag dem Ministerrat vorlegte. Auf den Weg gebracht worden war die Reform noch unter seinem Vorgänger Alois Stöger (SPÖ).

Erlaubt bleiben somit das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und die Nutzung des Smartphones als Navi – vorausgesetzt, man tippt nicht während der Fahrt darauf herum.

200.000 SMS pro Tag

475 Menschen verunglückten auf Österreichs Straßen im vergangenen Jahr tödlich. Laut Innenministerium waren Unachtsamkeit und Ablenkung mit 31,7 Prozent die Hauptursache; noch vor überhöhter Geschwindigkeit (26,3 Prozent). Rund 200.000 SMS werden pro Tag laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) während der Fahrt verschickt.

KfV-Direktor Othmar Thann begrüßt die Reform: "Sie schafft nun die notwendige Klarheit darüber, was erlaubt ist und was nicht. Die Gefahren in den Griff zu bekommen, ist bei der aktuellen Gesetzeslage dennoch nicht einfach." Er fordert, dass Strafen auch möglich sein müssen, ohne den Lenker anzuhalten.

Im April soll die Neuregelung im Nationalrat beschlossen werden. Gelten wird sie spätestens ab Juni. Lenker, die dann mit dem Handy erwischt werden, müssen 50 Euro zahlen. Wer sich bei einer Kontrolle an Ort und Stelle weigert zu zahlen, muss mit einer Anzeige rechnen. Dann kostet es 72 Euro.

Tachostand-Datenbank

Weitere Neuerung: Bei der §57a-Überprüfung, also dem "Pickerl", muss der Tachostand von der Werkstätte künftig in einer Datenbank erfasst werden. Durch die regelmäßige Aufzeichnung soll es deutlich schwieriger werden, den Kilometerstand zu manipulieren.

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