12-Jährige in Wien missbraucht: Erste Anklage wegen Vergewaltigung

12-Jährige in Wien missbraucht: Erste Anklage wegen Vergewaltigung
Ein 16-Jähriger wurde wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung angeklagt.

Im Fall eines mittlerweile 13 Jahre alten Mädchens, das zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten von einer Jugend-Bande sexuell missbraucht worden sein soll, liegt eine erste Anklage vor.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen der APA. Demnach wurde beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 16-Jährigen eine Anklage wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung eingebracht.

Beim Angeklagten handelt es sich aber nicht um einen Burschen, der Teil jener Jugend-Bande war, die sich über einen Park in Favoriten kannte. Gegen diese Gruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien seit vergangenem Herbst, weil sie das Mädchen über Monate hinweg missbraucht haben soll. 

Bursch lernte Mädchen bereits 2023 kennen

Der nunmehr Angeklagte - er ist 16 Jahre alt - hatte das Mädchen bereits Anfang 2023 unabhängig davon kennengelernt. Er soll im Jänner oder Februar - der genaue Zeitpunkt steht nicht fest - sexuelle Handlungen vorgenommen haben.

Ursprünglich sei gegen diesen Burschen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden, letzten Endes habe die rechtliche Beurteilung aber ergeben, "dass das Vorgehen Gewalt darstellt", sagte Bussek. 

Es handle sich zwar "nicht um schwere Gewalt", aus Sicht der Anklagebehörde sei aber der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.

Angeklagter drohte Mädchen

Inkriminiert ist ein zweiter Vorfall, der in der Anklage als versuchte geschlechtliche Nötigung qualifiziert wird. Der 16-Jährige soll versucht haben, die damals Zwölfjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Bildmaterial von ihr öffentlich machen. 

Die Zwölfjährige weigerte sich. Die Anklage gegen den 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Prozesstermin gibt es demnach noch keinen.

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