Zeugen bei Prozess um kriminelle Taxler in Wien am Wort

Zeugen bei Prozess um kriminelle Taxler in Wien am Wort
Hauptangeklagter weiterhin "teilweise schuldig"

Bei dem Prozess gegen drei Männer, die als Taxifahrer über mehrere Jahre hinweg gezielt vor Diskotheken auf alkoholisierte Opfer gewartet haben sollen, um diese zu bestehlen, sind heute, Donnerstag, die Zeugen zu Wort gekommen. Die mehr als 20 geladenen Personen verband, dass sie durchwegs alkoholisiert in ein Taxi stiegen, einschliefen und später bemerkten, dass ihre teure Uhr nicht länger an ihrem Handgelenk war. Der Hauptangeklagte bekannte sich weiter teilweise schuldig.

Die kriminellen Taxler im Alter zwischen 34 und 57 hatten es vor allem auf hochpreisige Armbanduhren ihrer Kunden abgesehen. Ihnen wurde demnach in erster Linie gewerbsmäßig auch schwerer Diebstahl in krimineller Vereinigung vorgeworfen. Zur Anklage wurden in dem Schöffenprozess (Vorsitz: Richterin Magdalena Klestil-Krausam) fast 20 Diebstahlsfakten gebracht. In zwei weiteren Fällen, in denen den Betroffenen die Uhr gewaltsam vom Handgelenk gerissen bzw. dies versucht wurde, wurde dem Hauptangeklagten Raub angekreidet. Insgesamt ist ein Schaden von 350.000 Euro inkriminiert.

Die Angeklagten sollen bei ihrem kriminellen Tun stets nach demselben Muster vorgegangen sein. Zunächst fuhren sie mit den schwer "bedienten" Fahrgästen über Umwege in die Nähe der angegebenen Wohnadressen und warteten, bis die Opfer aufgrund ihrer Alkoholisierung einschliefen. Diesen Moment nutzten sie, um ihnen Wertgegenstände, insbesondere Luxus-Uhren wegzunehmen. Das Fehlen der abhanden gekommenen Uhren bemerkten die Opfer meistens viel später, nachdem sie aus dem Taxi gestiegen waren.

Ein Angeklagter teilweise geständig

Die Zeuginnen und Zeugen unterstrichen in ihren Aussagen die Vorwürfe. Allesamt hielten in betrunkenem Zustand in der Wiener Innenstadt Taxis an. Wobei der Grad der Alkoholisierung von "leicht" über "ganz ordentlich" bis zu einem derartigen Grade reichte, dass sich ein Zeuge aufgrund eines völligen Erinnerungsverlustes erst überlegte, sich "guten Gewissens" als Privatbeteiligter an dem Verfahren zu beteiligen, als die Richterin ihn darauf hinwies, dass der Angeklagte in seinem Fall auf schuldig plädiert.

Die meisten Geschädigten gaben an, in dem Taxi eingeschlafen zu sein und erst später bemerkt zu haben, dass ihre hochpreisige Uhr fehlte. Ein Zeuge erzählte aber auch, dass ihm der Täter die Uhr von der Hand gerissen habe, als er Geld für die Fahrt von einem Bankomaten beheben wollte.

Der Hauptangeklagte bekannte sich auch am zweiten Verhandlungstag zu einigen der Vorwürfe schuldig - darunter etwa zu dem Versuch, einem verdeckten Ermittler, der sich in dem Taxi schlafend gestellt hatte, die Uhr zu stehlen. Ansonsten verweigerte der Beschuldigte aber die Aussage. Die beiden Mitangeklagten sahen sich hingegen vollkommen "nicht schuldig". Der Prozess wird am 18. April fortgesetzt.

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