Nach Aufregung um Pfand: Würstelstände haben Kooperationspartner

Würstel auf dem Grill
Eine Ausnahmeregelung macht es möglich, dass die Pfandgebinde nicht bei den Würstelständen zurückgegeben werden können.

Groß war die Aufregung vergangenen Sommer. Würstelstände und Trafiken machten damals gemeinsame Sache gegen die Einwegpfandverordnung. Zu wenig Lagerplatz sei vorhanden, um die Rücknahme abzuwickeln, ein offener Brief erging an das Umweltministerium.

Ein erfüllter Wunsch

Nun, ein Jahr später und nach fast acht Monaten, in denen die Pfandverordnung schon gilt, ist es um die Causa still geworden. Der Grund ist einfach erklärt: Der Wunsch der Würstelstandler ist in Erfüllung gegangen.

Denn eigentlich schreibt die Pfandverordnung vor, dass fast jeder, der Getränke in Dosen oder Kunststoffflaschen verkauft, die Gebinde auch wieder zurücknehmen muss. Für kleine Betriebe, zum Beispiel Würstelstände oder Trafiken, gibt es aber eine Ausnahmeregelung: Sie können sich mit anderen Betrieben zusammenzuschließen – etwa Supermärkten. Besteht so eine Vereinbarung (samt all ihrer Voraussetzungen), seien Betriebe, die Gebinde manuell zurücknehmen müssten, von der Rücknahme befreit, heißt es von Recycling Pfand Österreich auf KURIER-Anfrage. Sprich: Die Pfandflaschen und -dosen müssen in diesen Fällen beim Kooperationspartner abgegeben werden.

Würstelstand Bitzinger

Würstelstand Bitzinger

Ausnahmeregelung wird gelebt

Und diese Ausnahmeregelung wird auch gelebt, bestätigt Sepp Bitzinger, der unter anderem den Würstelstand bei der Albertina betreibt. Er wisse von kaum einem Würstelstandbetreiber, der nicht einen Vertrag mit einem Supermarkt eingegangen sei.

Mit sich gebracht habe das Pfand aber eine „unglaubliche soziale Komponente“, sagt Bitzinger. „Immer steht jemand da und sammelt die Flaschen ein.“ Platzprobleme im Lager gebe es – wie vorher befürchtet – aber nicht.

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