Zu klein, zu groß, zu teuer?

Gut leben, auch im Alter: Die Stadt Wien bietet zahlreiche Beratungesangebote und Förderungen an, um nochmal Durchzustarten
Ändern sich die Lebensumstände, betrifft das oft auch die Wohnsituation. Was dann?

Klaus will aus seiner großen Gemeindewohnung in eine kleinere ziehen, da er seit ein paar Monaten wieder Single ist und das auch für einige Zeit bleiben will. Irene hat seit ihrem Unfall Probleme mit den Knien und sitzt im Rollstuhl, sie möchte in ihren eigenen vier Wänden barrierefrei umbauen. Zwei verschiedene Situationen, aber beide mit Unterstützung der Stadt Wien gut zu lösen. Für Gemeindemieter gibt es nämlich zahlreiche Möglichkeiten, wenn sich die Lebensumstände (plötzlich) ändern:

  • Wohnungswechsel groß auf klein
    Wechsel in eine zumindest um einen Wohnraum kleinere Wohnung.

  • Wohnungswechsel-Splitting
    Durch die Rückgabe der derzeitigen Gemeindewohnung können der Hauptmieter und der Mitbewohner zwei oder mehrere kleinere Wohnungen erhalten (die Summe der Wohnräume darf die Wohnraumanzahl der aktuellen Wohnung nicht übersteigen).
  • Aktion 65 PLUS
    Die Stadt Wien unterstützt mit der Aktion 65 PLUS seit 2015 ältere Mieter bei einem Umzug in eine kleinere, für sie persönlich passendere, Gemeindewohnung. Die Aktion richtet sich an alle Wiener ab 65 Jahren, die seit zehn oder mehr Jahren in einer mindestens 65 Quadratmeter großen Gemeindewohnung leben. Wiener diesen Alters können, selbst ohne Pflegestufe, unkompliziert eine Förderung für Umbaumaßnahmen einreichen, welche die Barrierefreiheit der eigenen Wohnung erhöht. Die Stadt fördert hierbei mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu € 4.200. Diesen können sowohl Mieter als auch Eigenheim-und Kleingartenbesitzer in Anspruch nehmen. Förderbar sind Investitionskosten von 3.000 bis 12.000 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen. Dazu zählen etwa Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang sowie Ein- und Umbauten für ein seniorengerechtes Bad. Die MA 25, Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen, berät ausführlich, welche Umbaumaßnahmen konkret gefördert werden und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Der Fonds Soziales Wien (FSW) wiederum informiert Betroffene und deren Angehörige z. B. über betreute Wohnformen, Tageszentren oder Unterstützung in der eigenen Wohnung.
Zu klein, zu groß, zu teuer?

Die Stadt Wien fördert barrierefreie Wohnungen für Jung und Alt.

Das Wohn-Ticket

Interessenten für Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden, benötigen das sogenannte Wiener Wohn-Ticket. Dabei gelten folgende Grundvoraussetzungen: Vollendung des 17. Lebensjahres, zwei Jahre Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse in Wien, österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellte Dokumente sowie eine Unterschreitung der Einkommensgrenze (ausgenommen bei Projekten der Wohnbauinitiative WBI und bei gefördert sanierten Wohnungen), ein Wohnbedarfsgrund muss nicht gegeben sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anmeldung für geförderte Wohnungen (Neubau), Wohnungen der Wohnbauinitiative (WBI), temporäres Wohnen, gefördert sanierte Wohnungen oder geförderte Wohnungen (Wiedervermietung) mit einem Eigenmittelanteil über 10.000 Euro möglich. Ist zusätzlich ein begründeter Wohnbedarf gegeben, erhält man ein Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf. Mit diesem erhält man Zugang zu besonders kostengünstigen Wohnungen: Gemeindewohnungen, SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung sowie geförderte Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro. Ein begründeter Wohnbedarf besteht etwa bei:

  • Überbelag: Es wohnen zu viele anrechenbare Personen in der Wohnung.
  • Altersbedingter Wohnbedarf: Der Interessent ist über 65 Jahre alt und wohnt ohne Lift oder in einer Substandardwohnung ohne Bad und/oder WC.
  • Krankheitsbedingter Wohnbedarf: Aufgrund des Gesundheitszustandes ist der Interessent nicht mehr in der Lage, seine nur über mehrere Stufen zugängliche Wohnung zu erreichen (fachärztliche Bestätigung notwendig).
  • Barrierefreier Wohnbedarf: Man benötigt eine stufenlos zugängliche Wohnung (fachärztliche Bestätigung notwendig).
  • Barrierefreier Wohnbedarf für Rollstuhlfahrer: Der Interessent ist auf einen Rollstuhl angewiesen oder dieser Bedarf ist absehbar (fachärztliche Bestätigung notwendig).

Beratung, Informationen und Kontakte gibt es unter der Service-Line 01/24111 und online: www.wohnberatung-wien.at

Betreubare Wohnungen in der „Casa“

Die Pflegewohnhäuser „Casa Leben im Alter“ sind seit Jahren ein Zuhause für ältere und pflegebedürftige Menschen. Ein besonderes Angebot stellen die barrierefreien Wohnungen dar, die ein selbstständiges Wohnen ermöglichen. Die Bewohner dieser Einrichtung nutzen Angebote des Pflegewohnhauses und können zusätzliche Leistungen wie Einkaufs- oder Apothekenservice beziehen. Die Casa4Kids Kindergärten wiederum verbinden Jung und Alt.

„Die Idee ist klar: Wir wollen Begegnungen über Generationen hinweg möglich machen. Ein Konzept mit Zukunft. Wir verwirklichen derzeit Projekte in Oberlaa und Erlaa“, betont Casa-Geschäftsführer Matthias Steinklammer.

www.casa.or.at
www.casa4kids.or.at 

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