Wenn das Geld knapp wird
Mit der Wohnbeihilfe (WBH) unterstützt die Stadt Wien Menschen mit geringem Einkommen, indem sie einen Zuschuss zu deren Miete leistet. Dafür gibt es einen festgeschriebenen zumutbaren Wohnungsaufwand (ZWA). Übersteigt der tatsächlich anrechenbare Wohnungsaufwand (AWA) den zumutbaren – muss eine Person also mehr Miete bezahlen, als sie mit ihrem geringen Einkommen bewältigen kann – übernimmt die Stadt Wien die Differenz zwischen ZWA und AWA. Das gilt sowohl bei Genossenschafts- und Gemeindewohnungen als auch bei privaten Mietwohnungen. Der Antrag dafür wird bei der Magistratsabteilung 50 (MA 50) eingereicht. Ab sofort ist dies nun auch online möglich.
Martin Janits von der Magistratsabteilung 50 Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
KURIER: Wie kommt die digitale Antragstellung bei den Menschen an und warum wurde sie gerade jetzt umgesetzt?
Martin Janits: Die Wohnbeihilfenstelle in der Heiligenstädterstraße 31 wurde vor Corona sehr oft persönlich aufgesucht, weil viele Wiener noch der Meinung sind, dass sie dadurch schneller zu ihrer Beihilfe kommen. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde die elektronische Antragstellung forciert, da fast eineinhalb Monate persönliche Vorsprachen nicht möglich waren. Der Online-Antrag ist neu und ab sofort möglich.
Wer wird aus Ihrer Sicht das Online-Service am meisten nutzen?
Wir erwarten, dass ein großer Teil der Kunden diese Online-Möglichkeit nützen wird. Etwa jüngere Personen, Studierende, Organisationen die einkommensschwache Personen unterstützen oder Enkel für ihre Großeltern. Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass auch Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, einen WBH-Antrag komplett von zu Hause aus stellen können. Die bisherige Antragsstellung mit Formular bleibt natürlich zusätzlich bestehen.
Welche Unterlagen sind für die Einreichung der Wohnbeihilfe erforderlich?
Im Unterschied zu einem Standard-Formular werden bei einem Onlineantrag nur jene Fragen eingeblendet, die tatsächlich für die Antragsteller relevant sind. Für eine alleinerziehende Mutter sind natürlich andere Unterlagen notwendig als für einen Mindestpensionisten. Das Standard-Einreichformular (auch in Papierform in der Wohnbeihilfenstelle aufliegend) gilt für alle Antragsteller und ist daher dementsprechend umfangreich. Am Ende des Online-Antrags gibt es eine personalisierte Unterlagen-Liste, das ist eine große Erleichterung, weil natürlich die Unterlagen, die zur Überprüfung des Haushaltseinkommens, der Wohnkosten und der angemessenen Wohnungsgröße erforderlich sind, sich bei jedem Haushalt unterscheiden. Diese Informationen erleichtern auch der Wohnbeihilfenstelle die Arbeit. Es sollte damit zukünftig zu weniger Nachforderungen von Unterlagen kommen.
Wer kann um eine Wohnbeihilfe ansuchen?
Das ist nicht pauschal beantwortbar, es gibt zahlreiche Sonderfälle, für die wir den sogenannten Wohnbeihilfe-Checker anbieten. Dieser gibt Auskunft darüber, ob man grundsätzlich Anspruch hat. Ob diese letztendlich gewährt wird, hängt natürlich auch vom Einkommen und den Wohnkosten ab. Diese Prüfung kann nicht automatisiert passieren. Hauptsächlich gibt es Wohnbeihilfe für Österreichische Staatsbürger (oder Gleichgestellte: EU/EWR und Konventionsflüchtlinge) beziehungsweise Drittstaatenangehörige mit fünf Jahren legalen Aufenthalt und für Mietwohnungen oder Wohnheime, wenn der Träger vom Fonds Soziales Wien anerkannt wird. In jedem Fall ist die Beihilfe eine Leistung, die Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützen soll.
Gibt es Fristen, die bei der Einreichung eingehalten werden müssen?
Die Wohnbeihilfe kann bis zum 15. eines Monats für das gesamte Monat beantragt werden. Um Wohnbeihilfe für den aktuellen Monat zu erhalten, muss der Antrag vor dem 15. des Monats eingereicht werden.
Wer sind die Menschen, die Wohnbeihilfe beantragen?
Rund 60 Prozent der 40.000 Wohnbeihilfenbezieher wohnen in Gemeindewohnungen. 60,5 Prozent davon sind weibliche Bezieherinnen, zirka 40 Prozent sind Ein-Personen-Haushalte.
Ist seit der Corona-Krise ein Anstieg an Anträgen zu verzeichnen?
Überraschenderweise gab es nur einen leichten Anstieg von etwa fünf Prozent. Das bedeutet wohl, dass das Kurzzeit-Arbeitsmodell viele davor bewahrt hat, auf einen Wohnkostenzuschuss angewiesen zu sein.
Wie, wann und wo
Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Situation ist Kundenverkehr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen möglich
Kontaktmöglichkeiten
19., Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock
Einlaufstelle Zimmer 228
Einreichungen aus den Bezirken 1.–15.: Ebene 2
Einreichungen aus den Bezirken 16.–23.: Ebene 3
Kontakt:
Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43 1 4000-99-74896
eMail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr
Online-Antrag
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung/wohnbeihilfe-antrag.html
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