Guter Rat ist nicht teuer

Guter Rat ist nicht teuer
Kostenlose Soforthilfe bei Wohnproblemen jeglicher Art bietet die MieterHilfe der Stadt. Das sind aktuell die häufigsten Anfragen – und die dazu gehörenden Antworten.

Ich habe eine Kaution in Höhe von 2.500 Euro hinterlegt. Beim Auszug verweigert der Vermieter die Auszahlung, weil die Wohnung nicht neu ausgemalt zurückgestellt wurde. Ist das rechtens?

Wer eine weiße Wand in Pastelltönen streicht, muss den Urzustand nicht wiederherstellen, anders ist es, wenn die Wand bei Auszug etwa schwarz ist. Der Vermieter hat einen Anspruch auf helle Wände, da nach derzeitiger Rechtsprechung von der Verkehrsüblichkeit ausgegangen wird. In dem Zusammenhang ist es für die Mieter sehr günstig, sowohl beim Einzug als auch beim Auszug eine Fotodokumentation der Wohnung zu machen. Wenn die Wände nur Gebrauchsspuren aufweisen, die unvermeidlich mit dem Bewohnen einer Wohnung entstehen, so sollte man den Vermieter auf seine Pflichten gemäß §16b Abs 2 MRG hinweisen. Demnach ist die Kaution zuzüglich der aus der Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses an die Mieter zurückzustellen.

Mein Vermieter will mich loswerden. Jetzt hat er sogar eine Videokamera gegenüber meiner Wohnungstüre installiert. Was kann ich dagegen tun?

Durch die Videoüberwachung werden Mieter sowie Besucher in ihren Persönlichkeitsrechten und ihrer Privatsphäre verletzt, dies insbesondere deshalb, da die Kamera direkt auf die Wohnungstüre gerichtet ist. Als Mieter sind sie damit in ihren schutzwürdigen Interessen massiv beeinträchtigt. Sie sollten den Vermieter schriftlich zur Unterlassung der Überwachung und zur Beseitigung der Kamera auffordern. Bleibt dieses Schreiben ohne Reaktion und erfolglos, dann ist es ratsam, mit anwaltlicher Unterstützung eine Klage zur Beseitigung der Kamera bei Gericht einbringen.

Der Vermieter hat Zahlungsprobleme und daher wurde die Gasversorgung im Haus eingestellt. Ich habe seitdem weder warmes Wasser noch kann ich heizen. Was soll ich tun?

Fordern sie den Vermieter so rasch wie möglich auf, die Gasversorgung wiederherzustellen. Falls dies zu keiner Lösung führt, muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Unterbrechung eine Besitzstörungsklage bei Gericht eingebracht werden. Diese Frist darf nicht versäumt werden. Das Verfahren sollte aufgrund der Dringlichkeit der Erledigung besonders schnell abgewickelt werden.

Ich bekomme meinen Mietvertrag jetzt zum dritten Mal nur auf drei Jahre befristet verlängert. Habe ist irgendwann Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?

Wohnungseigentümer können einen Mietvertrag beliebig oft verlängern – sogenannte „Kettenverträge“ sind im privaten Bereich nicht unüblich. Als Mieter können sie keinen unbefristeten Vertrag erzwingen. Selbst stillschweigende Verlängerungen gehen nicht automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis über. Sollte jedoch ein Vertrag für eine Mietrechtsgesetz (MRG)-Wohnung unter drei Jahre abgeschlossen werden, ist diese Befristung unzulässig. Dann ist von einem unbefristeten Mietverhältnis auszugehen.

Welche Rechte haben Mieter, wenn es im Zuge von Dachgeschoßausbauten zu Wasserschäden kommt?

Zum einen ist es wichtig, die Schäden zu dokumentieren und der Hausverwaltung zu melden. Es handelt sich hier um Schäden, für deren Behebung der Vermieter verantwortlich ist. Zum anderen kann man hier vom Recht auf Mietzinsminderung gebrauch machen. Die Durchnässung der Decke berechtigt nach der Rechtsprechung zur Zinsreduktion. Das Ausmaß der Zinsminderung richtet sich nach dem Grad und der Dauer der Unbrauchbarkeit. Darüber hinaus steht Mietern eine angemessene Entschädigung nach dem Mietrechtsgesetz MRG zu. Ersatzfähige Aufwendungen sind Kosten für die Reinigung und Schäden an den Einrichtungsgegenständen.

In meinem Haus haben alle ein Zusatzschloss an der Wohnungstüre. Mein Zusatzschloss ist defekt. Muss ich die Reparatur selbst zahlen?

Wohnungseingangstüren samt Schließanlagen zählen zu den allgemeinen Teilen des Hauses. Bei allgemeinen Teilen der Liegenschaft ist jede ordnungsgemäße Erhaltungsarbeit, auch wenn sie nur der Behebung geringfügiger Schäden dient, Angelegenheit des Vermieters. Ein ernster Schaden ist nicht Voraussetzung für solche Erhaltungsarbeiten. Die Erhaltung hat im jeweils ortsüblichen Zustand zu erfolgen. Da alle Mieter über ein solches Schloss verfügen, liegt eine Ortsüblichkeit vor.

Alle Informationen und Kontakte zu den Services der MieterHilfe gibt es online:

www.mieterhilfe.at

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