Beim Abschluss von Wohnungsverträgen auf der sicheren Seite

Eine genaue Überprüfung der Mietvertäge zahlt sich immer aus.
Die MieterHilfe hat ihr Service aktualisiert: Ab sofort gibt es zusätzlich zwölf neue Mietvertragsvorlagen zum Download.

„Miet-fair-träge“. Der Mietvertrag ist die wichtigste Rechtsgrundlage zwischen Vermieter und Mieter und hat daher weitreichende Bedeutung. Vor der Leistung einer Unterschrift sollten Mieter den Vertrag daher genau studieren bzw. von der MieterHilfe überprüfen lassen. Diese hat ihr Mietvertragsservice und deutlich erweitert, um noch mehr Fairness und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Speziell für Studierende

Zur Verfügung stehen ab sofort zwölf zusätzliche Muster-„Miet-fair-träge“, wobei passend zum bald startenden Herbstsemester auch Studenten (WG, Untervermietung einzelner Zimmer) spezielle Vorlagen finden.

Weiters finden Wohnungseigentümer Verträge, die eins zu eins verwendet werden können. Diese sind kompakt gestaltet, zudem führt ein eigenes Erklärungsblatt in die Thematik ein. Und das Wichtigste: Mieter können sich darauf verlassen, beim Unterzeichnen keinen „Haken“ zu übersehen.

Worauf man achten muss

Herkömmliche Verträge enthalten in den meisten Fällen Klauseln, welche die Mieter benachteiligen können. So wird in den Verträgen gern auf Abschläge für befristete Verträge „vergessen“ oder es werden in unzulässiger Weise eine Ausmalpflicht beim Auszug sowie die Erhaltung bzw. Reparatur der Therme festgehalten. Kündigungsmöglichkeiten und Fristen werden häufig zum Nachteil für die Mieter gestaltet.

Wer solche Klauseln bereits unterschieben hat: Der Weg zur MieterHilfe lohnt sich auch im Nachhinein trotzdem. Die Experten zeigen in Rahmen eines (kostenlosen) Beratungsgesprächs auf, was nicht durch die Vermieter einklagbar ist.

Folgende Musterverträge sind ab sofort auf www.mieterhilfe.at abrufbar:

  • Vollanwendungsbereich MRG (Mietrechtsgesetz)
  • Teilanwendungsbereich MRG (Mietrechtsgesetz)

jeweils unbefristet und befristet

  • Wohnungseigentum vermietet, befristet und unbefristet, für Altbau und Neubau
  • Untermietverträge
  • Wohngemeinschaften, befristet und unbefristet, gänzliche und teilweise Untervermietung

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