B wie Bauträger: Was Gemeinnützigkeit bedeutet

B wie Bauträger: Was Gemeinnützigkeit bedeutet
Jeder fünfte Österreicher lebt in einer Wohnung, die Gemeinnützige Gesellschaften verwalten.

Wohnen ist ein Menschenrecht und auch in der österreichischen Verfassung als Volkswohnungswesen festgehalten. Einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung leistbarer Wohnungen leisten die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV): Sie stellen erschwinglichen Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereit.

Österreichweit gibt es 190 gemeinnützige Bauvereinigungen. Davon sind 99 Genossenschaften, 81 GmbHs und zehn AGs. Ihre Aufgabe ist es, im Dienst der Allgemeinheit Wohnungen zu bauen, zu sanieren und zu verwalten.

B wie Bauträger: Was Gemeinnützigkeit bedeutet

Österreichweit gibt es 190 gemeinnützige Bauvereinigungen.

In Österreich entfallen rund 30 Prozent der gesamten Wohnbauleistung auf die Gemeinnützigen. Allein 2017 haben sie 16.100 Wohnungen errichtet. Bei einem Bestand von rund 650.000 Miet- und 260.000 Eigentumswohnungen lebt jeder fünfte Österreicher in einer von GBV verwalteten Wohnung.

Die GBV errichten überwiegend Wohnungen, die nach dem Wohnbauförderungsgesetzen der Länder gefördert werden. Daher müssen für Miete oder Kauf einer Wohnung die Förderungsbestimmungen eingehalten werden (siehe C wie Checkliste).

Rechtliche Auflagen

Im Gegensatz zu gewerblichen Bauträgern müssen gemeinnützige eine Reihe  von Auflagen erfüllen, die in einem  eigenen Bundesgesetz festgelegt sind: Dem sogenannten Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Ein Grundsatz darin ist zum Beispiel die Kostendeckung: GBV müssen mit den Bewohnern eine angemessenes Entgelt  vereinbaren. Dieses darf nicht höher, aber auch nicht niedriger angesetzt werden, als sich aus den Kosten der Herstellung bzw. der Bewirtschaftung der Wohnhäuser ergibt. GBV dürfen nur beschränkt Gewinne machen und müssen diese auch wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren. 

GBV gehören einem Verband an, der regelmäßig eine Prüfung der Geschäftstätigkeit durchführt. Weiters unterliegen sie der Aufsicht der jeweiligen Landesregierung. Nähere Infos unter www.gbv.at

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