Seit Juli steht ein Teil des Mehrparteienhauses nämlich unter Zwangsverwaltung. Es wird also nicht vom Eigentümer, sondern von einem gerichtlich eingesetzten Sachverständigen verwaltet. Grund dafür ist der schlechte Zustand des Hauses – und konkret einer Wohnung. Schon im vergangenen Jahr war dort die Rede von Schimmel und Feuchtigkeit. Wirklich verbessert hat sich die Situation seither nicht: „Es schaut aus wie in einer Tropfsteinhöhle“, sagt der Zwangsverwalter nun wieder vor Gericht über die Wohnung.
Dramatische Situation
Erstritten hat die Zwangsverwaltung der Mieter dieser Wohnung. Der Verwalter ist de facto auch nur für sie zuständig. Praktisch aber kümmert er sich mittlerweile auch um die allgemeinen Teile des Hauses, wie er sagt. Auch wenn das Gerichtsverfahren zur Ausweitung der Zwangsverwaltung auf die allgemeinen Hausteile noch anhängig und nicht entschieden ist.
Denn auch dort ist die Situation dramatisch: Der Innenhof ist vermüllt, die Türen und Fenster sind zerschlagen, die Fliesen kaputt und teilweise liegen Rohre und Leitungen frei.
Zwei Gründe
Das liegt laut der Diagnose des Zwangsverwalters an zwei Gründen. Erstens: Es fehlt Geld. „Wir können gerade mal so viel machen, dass es nicht ganz so grindig ausschaut“, sagt er und entschuldigt sich umgehend bei der Richterin für seine Wortwahl. Von Juli bis 31. Jänner seien nur 16.000 Euro eingenommen worden. Damit sind die Mieten gemeint, die derzeit der Zwangsverwalter und nicht der Eigentümer des Hauses bezieht. Es zahle aber eben nur ein Teil der Mieter überhaupt Miete. Für eine Sanierung seien laut Berechnungen des Zwangsverwalters 1,2 Millionen Euro notwendig.
Der zweite Grund: „So lange Leute im Haus wohnen, die sich nicht dafür interessieren, wie es im Haus aussieht, wird sich nichts verbessern.“
Zumindest aber für das Haus selbst gibt es seit Jänner wieder Hoffnung. Seitdem hat das Haus nämlich eine neue Eigentümerin. „Ein Abriss ist damit anscheinend vom Tisch. Die Eigentümerin will das Haus sanieren“, sagt der Zwangsverwalter.
Sechs Wochen Zeit
Die Mieter und ihre rechtliche Vertretung sind da etwas vorsichtiger. Immerhin habe, so erzählt ein Mieter vor Gericht, das Haus in den vergangenen fünf Jahren drei bis vier Mal den Eigentümer gewechselt. Im Grundbuch festgehalten sei der neue Eigentümer auch noch nicht.
Erste Schritte sind aber bereits gesetzt: Schon für nächste Woche sind die ersten Arbeiten versprochen, ein Zeitplan für die Durchführung der restlichen Erhaltungsarbeiten soll dem Gericht innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Der Antrag auf Aufhebung der Zwangsverwaltung wurde dagegen zurückgezogen.
Kommentare