Wiener Derby: Fünf Diversionen und die Frage nach dem Doppelgänger
Zwei Typen von Männern saßen am Dienstag auf der Anklagebank des Wiener Landesgerichts für Strafsachen: Zum einen jene mit eingezogenem Kopf, auf den Boden blickend, ohne Vorerfahrung vor Gericht. Und zum anderen, die Lässigen, die Entspannten. Die sich streckten und gähnten, die die Situation offensichtlich kennen. Alle verbindet eines: Sie waren am 22. September 2024 beim Wiener Derby zwischen Rapid und Austria und den anschließenden Ausschreitungen zugegen.
Nachdem bereits am Montag, wie berichtet, die Verfahren gegen acht Angeklagte diversionell erledigt wurden, endete das Verfahren am Dienstag für fünf weitere mit einer Diversion. Sie alle waren strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten und zeigten sich vor Gericht geständig und reumütig. Die Erklärungen klangen alle sehr ähnlich. „Ich bin einfach mitgegangen“, sagte einer, er sei „von der Masse mitgerissen“ worden, ein anderer.
Alle fünf müssen nun 150 Euro Verfahrenskosten sowie jeweils 50 Euro symbolische Schadensgutmachung an den SK Rapid und an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zudem fassten sie ein zweijähriges österreichweites Stadionverbot aus (von der Liga gibt es sogar noch längere Platzverbote). Wird den Auflagen Folge geleistet, gelten die fünf Männer nach wie vor als unbescholten.
Mehrere Vorstrafen
Für die zweite Gruppe an Männern, nämlich mit Erfahrung auf der Anklagebank, war das Verfahren nicht so schnell erledigt. Vier der Anwesenden sind nämlich bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Einer davon, ein 30-Jähriger mit fünf einschlägigen Vorstrafen beteuert, dass er mittlerweile ein auferlegtes Anti-Gewalt-Training mache und dieses auch freiwillig fortführen möchte. Nach dem Vorfall im September 2024 sei er kurz vor der Scheidung gestanden. Seine Frau habe ihn vor die Wahl gestellt: „Entweder Fußball oder Familie“, sagt er. Er sei damals nicht so reif gewesen wie jetzt, beteuert er. Erst kürzlich aber hat es wieder einen Vorfall mit der Schwester gegeben, sagt die Richterin. Ausgeführt wird dies nicht.
Ein weiterer Angeklagter, ein 21-jähriger Austrianer sagt, er gehe nicht regelmäßig zu Fußballspielen. Warum er dann maskiert gewesen sei, fragt die Richterin. „Die Maske habe ich vor dem Match von Freunden bekommen“, sagt der 21-Jährige. „Aha“, antwortet die Richterin. Der 30-Jährige und der 21-Jährige werden ebenso weiter auf ihre Urteile warten müssen wie ein 34-Jähriger. Ein Verfahren gegen ihn wegen Nötigung und Körperverletzung wurde im Jahr 2023 mit einer Diversion eingestellt. Eine neuerliche Diversion lehnt die Richterin ab.
Eine Verwechslung?
Teilweise schuldig bekannte sich ein Austrianer, der am Matchtag nicht nur den Platz gestürmt haben, sondern anschließend auch in einem Handgemenge am Bahnsteig der U-Bahn beteiligt gewesen sein soll. Er will einem Rapidfan einen Schal gestohlen haben, sagt er. „Ich wollte mich auch gar nicht bereichern“, so der Mann. „Das wird Ihnen auch gar nicht vorgeworfen, dass Sie sich als Austrianer an einem Rapid-Schal bereichern wollten“, antwortet die Richterin. Sein Prozess geht weiter, Videos sollen klären, was im U-Bahn-Tunnel passiert ist.
Für Verwirrung sorgte auch der Fall eines 45-Jährigen. Er erklärt, dass es sich um eine Verwechslung handle. Der Mann auf den Beweisfotos, das sei nicht er, er vermutet einen Doppelgänger. Eine Zeugin soll bestätigen, welche Kleidung er am Matchtag trug. Die Verhandlung geht am Donnerstag weiter.
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