Wiener Ämter im Lockdown: Parteienverkehr nur in dringenden Fällen
Der am heutigen Montag beginnende Lockdown hat auch Auswirkungen auf die Verwaltung der Stadt. Die Ämter und Dienststellen haben den den persönlichen Parteien- und Kundenverkehr auf das Nötigste reduziert.
Nur in unaufschiebbaren und dringenden Fällen dürfen physische Termine wahrgenommen werden, verlautbarte die Stadt am Sonntag. Wichtige Leistungen aus
den Bereichen, Gesundheit, Meldewesen, Soziales, Nothilfe-‚Angebote oder Termine, die gesetzlich verpflichtend sind, bleiben natürlich aufrecht, betonte die Stadt. Ein unaufschiebbarer Termin liegt etwa dann vor, wenn Personen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen diverser Stellen (Banken, Post, Versicherungen, etc.) gültige Ausweise und Unterlagen benötigen – und zur Erneuerung dieser Gültigkeit (etwa der eines Personalausweises) zur Identifizierung persönlich bei der Behörde erscheinen müssen.
Der Großteil der Anträge könne in Wien aber bereits online erledigt werden, heißt es. Alle Angebote gibt es hier: https://www.wien.gv.at/amtshelfer. Viele Angelegenheiten können auch telefonisch erledigt werden.
Testen, Maskenpflicht
Um die Gefahr der Ansteckung bei Terminen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die Stadt dringend, sich vor jedem persönlichen Termin am Amt testen zu lassen.
In allen Ämtern und Dienststellen der Stadt Wien gilt FFP2-Maskenpflicht.
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