Wien: Witwenmörder zu Höchststrafe verurteilt

Wien: Witwenmörder zu Höchststrafe verurteilt
Höchststrafe für junge Erwachsene für 19-Jährigen und Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 19-jähriger Bursch, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten zu Tode gefoltert haben soll, ist am Freitagnachmittag im Straflandesgericht zur Höchststrafe für junge Erwachsene verurteilt worden. Er wurde einstimmig wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person schuldig gesprochen und fasste dafür 15 Jahre Haft aus.

Zusätzlich wies das Schwurgericht den Kochlehrling in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür waren die Ausführungen des Psychiaters Karl Dantendorfer, der dem an sich zurechnungsfähigen Burschen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte, die ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Maßnahmen befürchten lasse, dass dieser nach seiner Entlassung wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

"Noch nie einen derart grausamen Mord zu verhandlen gehabt"

"Nach langen Jahrzehnten als Richter habe ich einen derart grausamen Mord noch nicht zu verhandeln gehabt", stellte der Vorsitzende Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung fest. Es handle sich um einen "Fall besonders schwerer Schuld". Der Angeklagte habe die 72-jährige Maria S. "heimtückisch" in ihrer Wohnung angegriffen und "zu Tode gefoltert".

Ungeachtet seiner grundsätzlich geständigen Verantwortung und seines bisher tadellosen Lebenswandels "sind wir der Meinung, dass es hier um einen exemplarischen Fall geht, der die Höchststrafe erfordert", sagte Gerstberger. Nach dem jüngst novellierten Jugendgerichtsgesetz (JGG) können junge Erwachsene - Straftäter, welche die ihnen vorgeworfenen Delikte vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres begangen haben - selbst bei Kapitalverbrechen nicht mehr zu mehr als 15 Jahren verurteilt werden.

Ob sich für den Burschen - sollte das Urteil Rechtskraft erlangen - nach Verbüßung seiner Strafe die Gefängnistore öffnen, ist fraglich. Da dem Unterbringungsantrag Folge geleistet wurde, kann er zeitlich unbefristet über das Strafende hinaus zwangsweise angehalten werden, bis Experten ihn für nicht mehr gefährlich halten. Eine entsprechende psychiatrische Begutachtung müsste in regelmäßigen Abständen - ein bis zwei Mal jährlich - Platz greifen.

Der fast noch kindlich wirkende Lehrling brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus und wirkte dem Zusammenbruch nahe, als ihm der Vorsitzende den Richterspruch erläuterte. Die anschließende Besprechung mit Verteidigerin Astrid Wagner zu einer möglichen Rechtsmittelerklärung brachte kein Ergebnis. "Er befindet sich in einem Ausnahmezustand", sagte die Anwältin, weshalb sie drei Tage Bedenkzeit erbat. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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