Wien: Winzer dürfen ab Donnerstag "Frosträuchern"

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Erstmals langfristige Ausnahmeregelung in Wien beschlossen.

Dass Bürgermeister Michael Häupl ein Freund von gutem Wein ist, ist kein Geheimnis. Spannender ist jetzt umso mehr, dass der Landeshauptmann selbst eine Verordnung beschlossen hat, die Winzer bei eisigen Temperaturen schützen soll. Ab Donnerstag bis inklusive 31. Mai können die Wiener Weinbauer erstmals unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Feldern " Frosträuchern". Dabei werden Heuballen oder anderen "biogene Materialien" angezündet, damit die Ernte nicht erfriert. In anderen Bundesländern wie in Niederösterreich ist so eine langfristige Ausnahmeregelung bereits gang und gäbe.

"Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich auf agrarwirtschaftlich genutzten Flächen mit unbehandelten Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere mittels Stroh, ist von 1. März bis 31. Mai jeden Jahres zulässig, wenn aufgrund der Wetterprognose der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik mit Frost (Lufttemperatur unter null Grad Celsius) im Bereich der Obst- und Weingärten zu rechnen ist", heißt es in der Verordnung.

Auf Wunsch der Landwirtschaftskammer

"Im letzten Jahr wurde die Verordnung bereits kurzfristig beschlossen. Wir haben dann seit Sommer zusammen mit den Magistratsabteilungen an einer fixen Regelung gearbeitet. Solche Schäden sind ja nicht versicherbar", sagt Christian Reindl von der Landwirtschaftskammer Wien zum KURIER. "Die Stadt ist uns dabei sehr entgegengekommen", fügt er hinzu.

Genehmigt wird das "Frosträuchern" erst ab Temperaturen unter null Grad und einer Windstärke von 20 km/h. Eine Anmeldung muss an die MA 36 schriftlich oder per Email geschickt werden. Dies muss mindestens drei Stunden vorher geschehen, eine Genehmigung gilt für maximal drei Tage.

Winzer Herbert Schilling erklärt, dass die Regelung längst überfällig war. "Die Schäden können bis in den Totalschaden gehen. Man musste aus der Notverordnung eine allgemeine Verordnung machen", sagt er.

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