Wien will mit Job-Bonus den Zuzug abfedern

Neuregelung soll Menschen schneller in Arbeitsprozess bringen.
Verzicht auf Kürzungen könnte noch mehr Anspruchsberechtigte nach Wien bringen.

Rot-Grün bleibt auf seiner Linie und verzichtet im Gegensatz zu anderen Bundesländern auf Kürzungen bei der Mindestsicherung (BMS). Damit bleibe die Stadt weiter ein Sozialmagnet, empören sich FPÖ und ÖVP.

Das Außenministerium hat zuletzt untersuchen lassen, warum Asylberechtigte nach Wien übersiedeln. Demnach war für jeweils 20 Prozent die Mindestsicherung ein sehr oder eher wichtiger Grund. "Dass durch Unterschiede in der Leistung eine Sogwirkung entsteht, ist evident", sagt Sozialrechtler Wolfgang Mazal. "Diese ist bereits heute offensichtlich hoch, sodass – je mehr andere Ländern die BMS kürzen – die Sogwirkung stärker werden dürfte."

Das erwarten auch Experten in NÖ, wo mit 1. Jänner die BMS gekürzt wurde. Seitdem wurden drastische Härtefälle bekannt. So hätte eine Tunesierin, die um 193,60 Euro ein Zimmer gemietet hat, nach dem positiven Asylbescheid Anspruch auf 347,20 Euro Mindestsicherung. Da sie aber noch zum Antragszeitpunkt noch in der Grundversorgung war und 365 Euro erhielt, wurde gar keine ausbezahlt. Laut Bescheid verfüge sie bereits über den "notwendigen Lebensunterhalt".

Solche niedrigen Summen sind kein Einzelfall. Mittlerweile sind mehrere Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Sozialrechtsexperten halten die Kürzungen für verfassungs- und europarechtswidrig. "Mit den gewährten Mini-Summen werden es die Leute schwer haben und das könnte zum Umzug nach Wien führen", meint Maximilian Weh von der Arbeiterkammer NÖ. "Die Menschen möchten nicht weg, aber viele sind trotzdem gezwungen", sagt auch Petra Sußner von der Diakonie. Ziele seien Graz, Tirol oder Kärnten – und eben auch Wien.

Bonus-System

Im Büro von Wiens Sozialstadträtin Sandra Frauenberger will man das auch gar nicht ausschließen. "Das Problem wird sich aber nicht lösen, wenn man in allen Ländern Kürzungen vornimmt." Deshalb setze man verstärkt auf Anreize, dass BMS-Bezieher (mehr) arbeiten. Neu ist zum Beispiel der Beschäftigungsbonus plus, den Bezieher beantragen können. Er wird bei durchgängiger Erwerbstätigkeit von einem Jahr (Erwachsene) bzw. einem halben Jahr (Unter-25-Jährige) einmalig ausgezahlt.

Der Bonus beträgt acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards für Alleinunterstützte (derzeit 837,76 Euro). Bei einem BMS-Empfänger, der über ein monatliches Erwerbseinkommen von 500 Euro verfügt, macht er 804,25 Euro aus. "Die Idee, eine Einmalzahlung zu machen, halte ich für besser, als über eine längere Zeit teilweise von der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Richtsatz abzusehen", begrüßt Experte Mazal dieses Vorhaben.

Wie hoch die Zahl der Menschen sein werde, die davon profitieren, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, heißt es im Büro Frauenberger. Ähnliche Modelle gebe es aber auch in anderen Bundesländern, beispielsweise in NÖ mit dem Wiedereinsteigerbonus.

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