Wien-Wahl: Probleme mit Unterschriften auf Wahlkarten

Wien-Wahl: Probleme mit Unterschriften auf Wahlkarten
278.000 Wahlkarten wurden für die Wien-Wahl am 11. Oktober bereits beantragt. Allerdings fehlen bei einigen die Unterschriften.

278.000 Wahlkarten wurden bis Freitag für die kommende Wien-Wahl ausgestellt. So viele wie noch nie zuvor bei einer Wahl. Doch mit der Vielzahl an Wahlkarten kommt es auch zu Problemen. Denn für viele Wienerinnen und Wiener ist es das erste Mal, dass sie mit einer Wahlkarte wählen.

Und hier ist vor allem die Unterschrift am Kuvert besonders wichtig. Unter anderem in den sozialen Medien häufen sich nun die Meldungen, dass Wahlkarten ungültig sind, weil eben jene Unterschrift fehlt.

Denn wenn man eine Wahlkarte beantragt und diese ohne Unterschrift auf dem Kuvert zurückschickt, dann ist die Stimme ungültig, bestätigt Christine Bachofner, Leiterin der Wiener Wahlbehörde im Ö1 Morgenjournal. "Das ist der häufigste Grund, warum Wahlkarten ungültig sind."

 

Auf der Außenseite des Kuverts gibt es ein Feld für besagte Unterschrift. "Mit dieser eidesstattlichen Erklärung wird bestätigt, dass man ohne Einfluss von Außen und geheim gewählt habe", so Bachofner. Fehlt die Unterschrift, so wird die Wahlkarte von der Wahlbehörde nicht geöffnet und dementsprechend der darin enthaltene Stimmzettel bei der Auszählung nicht berücksichtigt.

"Diese Wahlkarte erleidet das gleiche Schicksal, wie Wahlkarten die mit Verspätung bei der Behörde eintreffen oder aber derart beschädigte Wahlkarten, wo man nicht mehr mit Gewissheit sagen kann, dass sie nicht manipuliert wurden", so die Leiterin der Wahlbehörde.

Nachträgliche Unterschrift nicht möglich

Das große Problem für viele Wähler, die bereits ihre Stimme per Wahlkarte abgegeben haben, ist, dass eine nachträgliche Unterschrift nicht möglich ist, wie Bachofner erklärt: "In keiner Wahlordnung in diesem Land ist festgelegt, dass man nach der Abgabe noch einmal auf seine Wahlkarte zugreifen kann. Somit kann man diese auch nicht nachträglich unterschreiben. Es ist so, als ob man nicht gewählt hätte."

Diese Regelungen sind bereits seit 2008, also seit die Wahlkarte in der Verfassung verankert ist, so festgelegt.

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