Wien-Wahl: Durchführung als reine Briefwahl wohl nicht möglich

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Eine Wahl per Briefwahl würde laut Rathaus eine Änderung der Bundesverfassung nötig machen.

Dass die für den 11. Oktober angesetzte Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, falls es weiterhin Coronavirus-Einschränkungen geben sollte, ist laut aktueller Rechtslage wohl nicht möglich. Laut Rathaus-Angaben müsste dazu nämlich die Bundesverfassung geändert werden.

In der Verfassung wird im Artikel 26 auf die Stimmabgabe durch Briefwahl eingegangen. Personen, die etwa aus örtlichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind, können ihr Wahlrecht auf diese Art und Weise ausüben, heißt es dort. Nicht erwähnt ist die Möglichkeit, eine Briefwahl generell als Ersatz heranzuziehen, wenn Wahllokale nicht geöffnet werden können.

Internationale Beispiele

International gab es zuletzt Beispiele für einen Verzicht auf die persönliche Stimmabgabe: In Polen wurde entschieden, die Präsidentenwahl am 10. Mai rein als Briefwahl abzuhalten.

Diese Lösung wurde auch am 29. März bei der zweiten Runde der bayerischen Kommunalwahlen gewählt - nachdem es Kritik an der Entscheidung der Landesregierung gegeben hatte, die erste Runde am 14. März wie geplant durchzuführen.

Wien-Wahl: Durchführung als reine Briefwahl wohl nicht möglich

Michael Ludwig (SPÖ) kämpft am 11. Oktober um den Bürgermeistersessel von Wien.

Der 11. Oktober ist der spätestmögliche Termin für die Wien-Wahl. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat jedoch bereits angemerkt, dass man das Datum notfalls neu diskutieren müsse, falls die Coronavirus-Pandemie doch noch keinen regulären Urnengang ermöglicht.

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