Wien verschärft erneut Spielregeln für die Wettbranche

Wien verschärft erneut Spielregeln für die Wettbranche
Am Freitag soll per Landtagsbeschluss eine Bewilligungspflicht aufgrund des "äußeren Erscheinungsbildes" eingeführt werden.

Wien verschärft die Spielregeln für das Zocken weiter: Am Freitag wird im Landtag die angekündigte Novelle des Wettengesetzes beschlossen. Für Aufregung hatte im Vorfeld vor allem die Tatsache gesorgt, dass Lokale, die nach außen hin aussehen wie ein Wettbüro oder Wettlokal, künftig ebenfalls eine Bewilligung brauchen. Betriebe fürchteten den "Tod" von Public-Viewing-Events.

Die Stadt argumentiert dahingehend, dass Wettbüros zuletzt vermehrt dazu übergegangen seien, gewissermaßen nur mehr das Ambiente anzubieten - also etwa die Übertragung von Sportveranstaltungen -, aber nicht mehr den Abschluss von Wetten. Dieser erfolgt dort online via Zugangscode über das private Smartphone des Spielers. Die neue Regelung soll diese Lücke schließen.

Äußeres Erscheinungsbild

Die Wirtschaftskammer stößt sich am Abstellen des Gesetzes auf das äußere Erscheinungsbild. "Was ist das Erscheinungsbild eines Wettlokals? Wenn z. B. in der Auslage oder im Lokal ein Monitor mit einem Sportereignis läuft?", fragt sich die Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe in einer Aussendung. Das bloße Übertragen von Sportereignissen zu einem Wettunternehmen zu machen, sei absurd und würde in weiterer Konsequenz jede Public-Viewing-Zone zu einem Wettbereich machen.

In der für die Materie zuständige Magistratsabteilung 36 kann man diese Argumentation überhaupt nicht nachvollziehen. "Das betrifft Lokale, die eindeutig Wettlokale sind - also beispielsweise einen Wettschalter haben, Wetten bewerben, Ergebnislisten aufliegen haben und Kundenkarten verkaufen, über die man sich in Webportale einloggen und dann spielen kann", erklärte Dietmar Klose von der MA 36 im APA-Gespräch: "In der Gewerbeordnung haben wir eine ähnliche Regelung."

Da habe es das Problem gegeben, dass Vereinslokale oft illegal als Gastronomiebetriebe geführt wurden. Dort habe man folglich den Passus eingefügt, dass Gastrolokale von außen erkennbar sein müssen. "Das hat die Wirtschaftskammer damals reinreklamiert. Insofern wundert mich die Kritik im Fall der Wettlokale sehr." Herkömmliche Gastro-Bereiche seien davon überhaupt nicht betroffen. "Sie können natürlich weiterhin in einem Lokal am Donaukanal oder sonst wo sitzen, Ihr Bier trinken und wenn Leute mittels ihrem Smartphone wetten sollten, so ist es natürlich noch lange kein Wettlokal", versicherte Klose.

Kritik über Medien

Irritiert über die Bedenken der Kammer zeigt man sich auch im Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Diese sei nicht nur nicht nachvollziehbar, die Kammer aber nicht einmal um einen Gesprächstermin angefragt, sondern die Kritik nur über die Medien geäußert, hieß es.

Neu ist auch, dass die Bewilligung für Wettunternehmer - also Buchmacher oder Vermittler - auf drei Jahre begrenzt wird. Bei Verstoß gegen die Zutrittskontrollen kann für jedes Wettlokal künftig ein biometrisches Kontrollsystem verlangt werden. Bei Wetteinsätzen ab 1.000 Euro und Gewinnen ab 2.000 Euro müssen die Identität der Person und die Höhe von Einsatz und Gewinn im Wettbuch festgehalten werden. Unternehmen werden außerdem verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um etwa das Risiko von Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zu minimieren.

Die rot-grüne Stadtregierung hatte bereits in der Vergangenheit die Wettbestimmungen verschärft. Höhere Strafen, stärkerer Jugendschutz oder Einschränkungen bei Live-Wetten waren beschlossen worden. Grund für die strikteren Regeln war die Verlagerung des Zockens hin zur Wettbranche, nachdem die Stadt 2015 das Kleine Glücksspiel verboten hatte.

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