Wien: Uber legt Rekurs ein und hebt Preise in der City an

Wien: Uber legt Rekurs ein und hebt Preise in der City an
Gesenkt werden mit 17. September Tarife in den Vororten. Die Gesetze sieht Uber in Wien eingehalten.

Mit kommendem Montag, 17. September, werden für Uber-Nutzerinnen und -Nutzer in Wien einige neue Punkte schlagend. Neben einem neuen, strengeren Verhaltenskodex für die Mietwagenunternehmen (darunter die Punkte: "Einhaltung der Gesetze" und" "Faire Vergütung der Lenker") und neuen Community-Richtlinien für Kunden (darunter eine kostenpflichtige Wartezeit ab der vierte Minute und eine No-Sex-Regel), fährt Uber auch mit neuen Preisen auf.

Fünf Euro Mindesttarif -  statt drei

"In der Innenstadt erhöhen wir den Mindestpreis und den Preis pro Minute, in den Vororten wird der Mindestpreis gesenkt", sagte Steve , General Manager für Frankreich, Schweiz und Österreich. "Konkret heißt das, dass es künftig keine Fahrten unter 5 Euro geben wird. (Bis jetzt war der Mindestpreis 3 Euro.) Eine Fahrt vom Schwedenplatz zum Volksgarten wird zum Beispiel 7,80 Euro statt 5,50 Euro kosten. In den Wiener Vororten wird die Mindestrate dafür von 15 Euro auf 8 Euro  reduziert. Die Flughafenpauschale von 30 Euro wird es nicht mehr geben."

Wien: Uber legt Rekurs ein und hebt Preise in der City an

Die neuen Preise sollen Fahrer und Unternehmen, die mit der Uber-App unterwegs sind, helfen, besser zu wirtschaften.

Und das soll  wohl auch wieder mehr Partner anlocken. Mit aktuell 200.000 Kunden, die auf rund 2000 (bei Partnerunternehmen angestellte) Fahrer kommen, gebe es derzeit mehr Nachfrage als Angebot. "Derzeit bekommt nicht jede Person, die eine Anfrage stellt, einen Wagen", sagt Salom. Seit dem Frühjahr hätten sie "eine wesentliche Zahl an Partnerunternehmen und damit auch an Fahrern verloren".

Klagen werden beeinsprucht

Im vergangenen halben Jahr sind mehrere Urteile gegen Uber gefällt worden. Zunächst hatte das Handelsgericht Wien im Frühjahr (im Zuge einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs) eine einstweilige Verfügung erlassen. Eingebracht worden war die Klage von der Taxifunkzentrale 40100 und Anwalt Dieter Heine.

Das Urteil: Uber haltet sich nicht an die Wiener Landesverordnung, schickt Aufträge direkt an die Fahrer. Dabei müssen sie zuerst in der Mietwagenzentrale einlangen. Außerdem dürfen Mietwagen nicht unterwegs auf neue Kunden warten. Nach Beendung einer Fahrt müssen sie in ihren Betriebssitz zurückkehren.

Daraufhin ging Uber offline, stellte das System um und war nach zwei Tagen zurück. Mit einem System, das laut Uber rechtskonform sei.

Doch 40100 und  Anwalt Heine beobachteten auch nach der Umstellung gesetzwidriges Verhalten der Fahrer: Testfahrten hätten ergeben, dass die Fahrer sehr wohl weiterhin die Aufträge selbst annehmen, dass die Bestätigung der jeweiligen Mietwagenzentrale erst danach - in einem Fall sogar Wochen später - den Fahrer erreicht. 

Heine brachte mehrere Klagen beim Exekutionsgericht ein. Mittlerweile wurden vom Bezirksgericht Innere Stadt Strafen in einer Gesamthöhe 320.000 Euro bewilligt.

Uber gab sich am Donnerstag zuversichtlich, diese nicht zahlen zu müssen: "Wir handeln nicht illegal", sagt Martin Essl, der am Donnerstag als neuer Österreich-Repräsentant vorgestellt wurde.

Wien: Uber legt Rekurs ein und hebt Preise in der City an

Uber-Österreich-Chef Martin Essl ist zuversichtlich, die Auflagen bis kommende Woche zu erfüllen.

"Schon immer gelangen die Aufträge am Betriebssitz der Unternehmen ein. Seit der Systemumstellung sind Bestellungen am Betriebssitz aktiv anzunehmen und an die Fahrer weiterzuleiten." Essl verweist auf die Wiener Landesverordnung: "Bei Leerfahrten", heißt es dort, "dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte (...) eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen."

Eine Argumentation, die Anwalt Heine nicht neu ist. Er meint: "De facto nimmt der Fahrer weiterhin die Aufträge nicht an. Und das dieses System nicht rechtskonform ist, hat das Oberlandesgericht schon einmal bestätigt."

Uber hat jedenfalls Rekurs gegen die Klagen beim Exekutionsgericht eingelegt sowie eine Gegenklage eingebracht, in der argumentiert wird, dass Uber alles richtig mache.

Ob das tatsächlich so ist, hat nun das Landesgericht Wien zu entscheiden. Dieses Urteil dürfte in ein paar Wochen vorliegen.

Indes bereitet Dieter Heine weitere Klagen vor. Ein Punkt im neuen "Community Code" hat ihn stutzig gemacht. "Dass Uber ab der vierten Minute, die ein Fahrer wartet, Geld verlangt, das entspricht nicht den Regeln eines Mietwagens. Das ist eine klassische Taxi-Regelung."

 

 

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