Wiener Schüler Schädel gebrochen: Haftstrafen für Jugendliche
Symbolbild
Am 20. Juli 2025 wurde ein 15-Jähriger im Steinhagepark in Wien-Meidling zusammengeschlagen und mit Faustschlägen und Fußtritten aufs Schwerste verletzt. Unter anderem erlitt er einen Schädelbruch und Hirnblutungen.
Am Montag mussten sich fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung am Landesgericht verantworten. Drei Angeklagte im Alter von 15, 16 und 17 wurden zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt.
Vor der Urteilsverkündung kam es vor dem Landesgericht zu tumultartigen Szenen und einem Polizeieinsatz.
Das Opfer wurde von Bekannten der Angeklagten „angegangen“ und zum Kämpfen aufgefordert. Die Rechtsvertreter des bedrängten 15-Jährigen fürchteten um die Sicherheit ihres Mandanten und verständigten daher die Polizei.
"Hatte mit meinem Leben abgeschlossen"
"Ich hatte Todesangst", schilderte der betroffene Schüler vor Gericht. "Ich wollte nur, dass es aufhört. Ich habe geschrien. Die haben nicht aufgehört. Das hat sich für mich wie eine Ewigkeit angefühlt." Am Ende hätte er "mehrere Tritte gegen meinen Kopf" gespürt. Der Versuch, sich mit seinen Armen vor den Tritten zu schützen, habe nichts genützt: "Ich hatte mit meinem Leben abgeschlossen."
Der 15-Jährige hatte mit einem Freund auf die Donauinsel fahren wollen. Am Weg zur U-Bahn mussten die beiden durch den Steinhagepark, wo eine Gruppe von Jugendlichen auf sie aufmerksam wurde. Er sei gefragt worden, "warum ich so schau", erinnerte sich das spätere Opfer.
Auch um die vermutete sexuelle Orientierung des 15-Jährigen bzw. seines Begleiters dürfte es gegangen sein. Fest steht, dass der 15-Jährige von einem Gleichaltrigen gepackt, umfasst und zu Boden geworfen wurde. Von einem weiteren 15-Jährigen kassierte er Faustschläge ins Gesicht und gegen den Kopf.
Ein 16-Jähriger verpasste ihm zumindest drei Tritte gegen den Kopf, ehe ein 17-Jähriger mit Anlauf dem wehrlos am Boden Liegenden aus vollem Lauf kräftig gegen dessen Kopf trat.
Opfer lag 16 Tage im Spital
Die Folgen waren weitreichend und führten dazu, dass der Schüler 16 Tage im Spital behandelt werden musste. Er trug einen Schädelbruch im Bereich des linken Keilbeines davon, welcher sich bis in die seitliche Augenhöhlenwand und zur Kranznaht zog.
Auch eine Einblutung in die weiche Schädeldecke und eine Einblutung zwischen Schädelknochen und harter Hirnhaut wurden festgestellt. Wie die Gerichtsmedizinerin erklärte, musste der Jugendliche operiert werden. Wäre nicht am selben Tag ein Eingriff erfolgt, um den Hirndruck des Schwerverletzten zu entlasten, „wäre das mit Lebensgefahr verbunden gewesen“, sagte die Sachverständige.
Der Betroffene dürfte an einer posttraumatischen Belastungsstörung, jedenfalls an wiederkehrenden Kopfschmerzen und Schlafstörungen leiden. Gefordert wird für das Opfer 30.000 Euro als Schmerzengeld.
13-Jähriger filmte brutalen Angriff mit Handy
Neben den vier an der Gewalttat unmittelbar Beteiligten saß noch ein 15-Jähriger wegen eines zumindest physischen Tatbeitrags auf der Anklagebank. Ein damals 13-Jähriger hatte die Tat mit seinem Handy gefilmt.
Da er noch strafunmündig war, konnte er nicht angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden. Die Clips, die er aufgenommen hatte, wurden im Verhandlungssaal abgespielt.
Massive Störversuche aus dem Publikum
Dabei kam es zu selbst für langjährige Prozessbeobachterinnen und -beobachter zu außergewöhnlichen Szenen. Zwei Halbwüchsige, die mit den Angeklagten bekannt bzw. befreundet sein dürften, lachten wiederholt, als gezeigt wurde, wie auf den 15-Jährigen eingeschlagen wurde.
Als sich die Mutter des Opfers, die vor ihnen saß, daran störte, beschimpfte sie einer der Halbwüchsigen unflätig. Der vorsitzende Richter verwies die beiden darauf des Saales. Einer der beiden ging kurz raus, entledigte sich draußen seiner Kopfbedeckung und Jacke und kehrte sodann in den Saal zurück.
Der Richter durchschaute das Täuschungsmanöver und verwies den Halbwüchsigen erneut des Saales. Der Jugendliche gehorchte widerwillig, wobei er den Richter und einen Justizwachebeamten mit wüsten Kraftausdrücken beschimpfte.
Im Anschluss waren im Verhandlungssaal lautstarke Pfiffe von draußen zu hören. Auch Musik wurde abgespielt, um den Fortgang der Verhandlung zu stören.
Drei Urteile rechtskräftig
„Das Ganze war ein Gewaltexzess, der seinesgleichen sucht“, stellte der Richter fest. Der 17-Jährige sowie ein 15-Jähriger, der wiederholt zugeschlagen hatte, wurden zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt. Der 16-Jährige bekam 18 Monate, davon sechs unbedingt. Der zweite 15-Jährige erhielt zwölf Monate.
Die Angeklagten hätten „eine Gleichgültigkeit gegenüber menschlichem Leid“ an den Tag gelegt, indem sie von ihrem Opfer nicht abließen, obwohl dieses bereits völlig hilf- und wehrlos war.
Für alle wurde Bewährungshilfe und Anti-Gewalt-Training angeordnet. Die Urteile sind mit Ausnahme des 15-Jährigen, der wiederholt zugeschlagen hatte, rechtskräftig. Letzterer meldete Rechtsmittel an. Ein fünfter Beschuldigter wurde rechtskräftig freigesprochen.
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