Wiener Schüler Schädel gebrochen: Entgleisungen vor Gericht
Symbolbild
Am 20. Juli 2025 wurde ein 15-Jähriger im Steinhagepark in Wien-Meidling zusammengeschlagen und mit Faustschlägen und Fußtritten aufs Schwerste verletzt. Unter anderem erlitt er einen Schädelbruch und Hirnblutungen.
"Ich hatte Todesangst", schilderte der betroffene Schüler am Montag am Landesgericht, wo sich fünf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu verantworten hatten.
"Hatte mit meinem Leben abgeschlossen"
"Ich wollte nur, dass es aufhört. Ich habe geschrien. Die haben nicht aufgehört. Das hat sich für mich wie eine Ewigkeit angefühlt", gab das Opfer brutaler Gewalt an. Am Ende hätte er "mehrere Tritte gegen meinen Kopf" gespürt. Der Versuch, sich mit seinen Armen vor den Tritten zu schützen, habe nichts genützt: "Ich hatte mit meinem Leben abgeschlossen."
Der 15-Jährige hatte mit einem Freund auf die Donauinsel fahren wollen. Am Weg zur U-Bahn mussten die beiden durch den Steinhagepark, wo eine Gruppe von Jugendlichen auf sie aufmerksam wurde. Er sei gefragt worden, "warum ich so schau", erinnerte sich das spätere Opfer.
Auch um die vermutete sexuelle Orientierung des 15-Jährigen bzw. seines Begleiters dürfte es gegangen sein. Fest steht, dass der 15-Jährige von einem Gleichaltrigen gepackt, umfasst und zu Boden geworfen wurde. Von einem weiteren 15-Jährigen kassierte er Faustschläge ins Gesicht und gegen den Kopf.
Ein 16-Jähriger verpasste ihm zumindest drei Tritte gegen den Kopf, ehe ein 17-Jähriger mit Anlauf dem wehrlos am Boden Liegenden aus vollem Lauf kräftig gegen dessen Kopf trat.
Opfer lag 16 Tage im Spital
Die Folgen waren weitreichend und führten dazu, dass der Schüler 16 Tage im Spital behandelt werden musste. Er trug einen Schädelbruch im Bereich des linken Keilbeines davon, welcher sich bis in die seitliche Augenhöhlenwand und zur Kranznaht zog.
Auch eine Einblutung in die weiche Schädeldecke und eine Einblutung zwischen Schädelknochen und harter Hirnhaut wurden festgestellt. Wie die Gerichtsmedizinerin erklärte, musste der Jugendliche operiert werden. Wäre nicht am selben Tag ein Eingriff erfolgt, um den Hirndruck des Schwerverletzten zu entlasten, „wäre das mit Lebensgefahr verbunden gewesen“, sagte die Sachverständige.
Der Betroffene dürfte an einer posttraumatischen Belastungsstörung, jedenfalls an wiederkehrenden Kopfschmerzen und Schlafstörungen leiden. Gefordert wird für das Opfer 30.000 Euro als Schmerzengeld.
13-Jähriger filmte brutalen Angriff mit Handy
Neben den vier an der Gewalttat unmittelbar Beteiligten saß noch ein 15-Jähriger wegen eines zumindest physischen Tatbeitrags auf der Anklagebank. Ein damals 13-Jähriger hatte die Tat mit seinem Handy gefilmt.
Da er noch strafunmündig war, konnte er nicht angeklagt und zur Verantwortung gezogen werden. Die Clips, die er aufgenommen hatte, wurden im Verhandlungssaal abgespielt.
Störversuche aus dem Publikum
Dabei kam es zu selbst für langjährige Prozessbeobachterinnen und -beobachter zu außergewöhnlichen Szenen. Zwei Halbwüchsige, die mit den Angeklagten bekannt bzw. befreundet sein dürften, lachten wiederholt, als gezeigt wurde, wie auf den 15-Jährigen eingeschlagen wurde.
Als sich die Mutter des Opfers, die vor ihnen saß, daran störte, beschimpfte sie einer der Halbwüchsigen unflätig. Der vorsitzende Richter verwies die beiden darauf des Saales. Einer der beiden ging kurz raus, entledigte sich draußen seiner Kopfbedeckung und Jacke und kehrte sodann in den Saal zurück.
Der Richter durchschaute das Täuschungsmanöver und verwies den Halbwüchsigen erneut des Saales. Der Jugendliche gehorchte widerwillig, wobei er den Richter und einen Justizwachebeamten mit wüsten Kraftausdrücken beschimpfte.
Im Anschluss waren im Verhandlungssaal lautstarke Pfiffe von draußen zu hören. Auch Musik wurde abgespielt, um den Fortgang der Verhandlung zu stören.
Hauptangeklagte geständig
Die beiden Hauptangeklagten, die laut Anklage das Opfer getreten hatten, waren geständig. Der 15-Jährige, der sich auf das Opfer gekniet und ihm zahlreiche Faustschläge versetzt hatte - ein Augenzeuge sprach wörtlich von "Draufhämmern" -, bestritt eine Verletzungsabsicht.
Der Viert- und der Fünftangeklagte relativierten eine Tatbeteiligung wiesen eine solche überhaupt zurück.
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