Phantom-Drohne sorgt für Aufregung

Angebliche Beobachtung über dem Bundeskanzleramt. Der Flug war nicht genehmigt.

Drohnenalarm in der Wiener Innenstadt: Über dem Bundeskanzleramt ist am vergangenen Sonntag eine unbemannte Drohne beobachtet worden. Einen entsprechenden Bericht des ORF-Radiosenders Ö1 haben entgegen anders lautender Meldungen allerdings weder Polizei noch Austro Control bestätigt. Für den Flug sei weder ein Antrag auf Genehmigung gestellt worden und es gab auch keine Genehmigung, sagte Austro Control-Sprecher Markus Pohanka.

Ein Augenzeuge hatte das Flugobjekt bemerkt, fuhr der Drohne nach und fand zwei Männer, welche das Gerät steuerten. Die Männer hätten angegeben, für ein australisches Tourismusunternehmen zu arbeiten und für die Österreich-Werbung in Australien einen Bericht zu machen. Der Zeuge fürchtete einen Angriff auf das Bundeskanzleramt, und verständigte Polizei und Medien. Die Drohnen-Piloten wurden allerdings nicht mehr angetroffen, Drohne wurde auch keine gesichtet - folglich wird nicht ermittelt. Auch die Österreich-Werbung distanzierte sich von der Aktion: Die Piloten der Drohne waren nicht für die Österreich-Werbung tätig, stellte das Unternehmen klar.

Spielzeug

Laut Pohanka muss bei Drohnenflügen zunächst das Gerät selbst überprüft werden. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und maximal 30 Meter hoch fliegen, gelten als Spielzeug. Wenn niemand gefährdet oder verletzt wird und andere Bestimmungen - zum Beispiel der Datenschutz bei Modellfliegern mit Kameras - eingehalten werden, unterliegen diese keinen Beschränkungen und dürfen ungehindert fliegen.

Alle Geräte, die darüber hinaus gehen, benötigen allerdings Genehmigungen. Dabei geht es um Fragen nach Betriebssicherheit und Kategorie der Drohne, aber auch um die Fähigkeiten des Piloten. Weiters ist für die Flugsicherung von Interesse, wo man die Drohne steigen lassen möchte, also ob das Gelände unbebaut, unbesiedelt, besiedelt oder gar Ballungsraum ist.

"Wien ist grundsätzlich Flugbeschränkungsgebiet", sagte Pohanka. Fliegen dürfe man hier nur mit besonderer Ausnahmegenehmigung, etwa für Anflüge zum Flughafen Wien-Schwechat oder bei Flügen im Öffentlichen Interesse - zum Beispiel für Notarzt- oder Polizeihubschrauber. Das gilt laut Pohanka auch für unbemannte Flüge: Auch bei ihnen muss man öffentliches Interesse geltend machen. Im vorliegenden Fall sei dies offensichtlich nicht versucht worden.

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