Welche Verschärfungen Wien jetzt bei der Mindestsicherung geplant hat

Mindestsicherung / Sozialamt.
Wien schärft nur innerhalb weniger Wochen ein zweites Mal nach. Eine bundesweite Lösung wird weiterhin gefordert. Es hagelt aber auch Kritik.

Der größte Posten bei den Einsparungen, die Wiens Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) am Dienstag vor Medienvertretern präsentiert hat, sei die Wiener Mindestsicherung, wie sie selbst sagte. Insgesamt 200 Millionen Euro will man nächstes Jahr dafür weniger ausgeben.

Eingerechnet sind dabei auch die Nachschärfungen, die Bürgermeister Michael Ludwig vor wenigen Wochen angekündigt hat.

75 Millionen Euro soll allein dadurch gespart werden, dass subsidiär Schutzberechtigte in die Grundversorgung überführt werden und dadurch keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung haben. Im Büro des zuständigen Sozialstadtrats Peter Hacker, betont man, dass „jedenfalls davon auszugehen ist, dass auf Bundesebene die entsprechenden Gesetzestexte im Zuge des gemeinsamen Europäischen Asyl- und Migrationspakts reformiert werden und die Leistungen der Sozialen Sicherheit und Sozialhilfe auch für subsidiär Schutzberechtigte in existenzsicherndem Ausmaß entsprechend angepasst werden“.

Warten auf Gesetz

Generell pocht man in Wien immer vehementer auf eine bundesweit einheitliche Lösung bei der Mindestsicherung, im Bund Sozialhilfe genannt. Die aus Sicht der Wiener SPÖ wichtigsten Punkte seien: Alle arbeitsfähigen Menschen in der Mindestsicherung sollen direkt vom AMS betreut werden, die Einführung eines mehrjährigen Integrationsprogramms mit einer einhergehenden Residenzpflicht sowie einer Kindergrundsicherung.

Indes hat man in Wien noch weitere Kürzungen angekündigt, darunter die Streichung des Eltern-Familienzuschlags. Bisher konnte bei Kindern in der Bedarfsgemeinschaft ein Zuschlag in Höhe von monatlich 54,41 Euro je volljähriger Person gewährt werden. Der Zuschlag wurde ursprünglich am Höhepunkt der Teuerungskrise eingeführt, um die Inflation, die bei Sozialhilfe-Beziehenden damals über 20 Prozent betrug, akut abzufedern, so die Erklärung aus dem Hacker-Büro. 

Halbiert werden die beiden Sonderzahlungen in der Höhe von 1.209,01 Euro für arbeitsunfähige Personen und Personen im Pensionsalter.

Arbeitsmarkt-Anreize

Volljährige Mindestsicherungsbezieher bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sollen durch ein „Anreizsystem“ auf den Arbeitsmarkt gebracht werden. Bisher erhielten sie für die Teilnahme an Fortbildungen, während eines Schulbesuches, der Absolvierung einer Lehrausbildung sowie bei Ausübung einer Beschäftigung den Mindeststandard in voller Höhe. Künftig wird der volle Mindeststandard nur mehr bei einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze (552,80 Euro), einer Lehrausbildung sowie während eines Schulbesuches ausgezahlt. 

Scharfe Kritik an diesem Maßnahmenbündel kommt von den Grünen. Durch die Änderung bei den subsidiär Schutzberechtigten könnten „Tausende Menschen schon ab 1. Jänner ihre Wohnung nicht mehr finanzieren können“, sagt Grünen-Chefin Judith Pühringer. „Die Maßnahme wird ausgrenzend wirken und ist eine Belastung für den sozialen Frieden in unserer Stadt“.

Wiens Caritas-Direktor Klaus Schwertner zeigt sich überrascht von der Deutlichkeit der Kürzungen. „Neben den Folgen für subsidiär Schutzberechtigte bereiten uns die Auswirkungen für armutsbetroffene Familien große Sorgen und möchten nicht, dass diese übersehen werden“, so Schwertner.

Die zuvor schon verlautbarte Maßnahme, dass 25 Prozent der Mindestsicherung von Kindern – wie bei Erwachsenen – für Wohnkosten verwendet werden, „könnte unseren Berechnungen nach für betroffene Familien jährlich etwa 1.000 Euro weniger pro Kind bedeuten. Dass zusätzlich der Eltern-Familienzuschlag gestrichen wird, verschärft die Situation weiter“.

Alle Maßnahmen treten 2026 in Kraft.

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