Überraschung vor Wahl: Wien kündigt Hochhausverbot für Innenstadt an

Rendering der Initiative Stadtbildschutz zum Heumarkt-Projekt
Wien kündigt der UNESCO die Rückkehr der Hochhausverbotszone an – für das Heumarkt-Projekt hat das Auswirkungen.

Am 1. Februar war wieder Stichtag für Wien – bis dahin musste der jährliche Statusbericht über den Erhaltungszustand des Welterbes an die UNESCO übermittelt werden. 

Und diesmal liefert der Report eine faustdicke Überraschung: Denn die Stadt Wien kündigt dem Welterbezentrum in Paris die Rückkehr der Hochhausverbotszone für die City an.

„Das überarbeitete Hochhauskonzept wird das historische Zentrum von Wien wieder als Ausschlusszone für Hochhäuser festlegen“, lautet der Kernsatz des Berichts, der dem KURIER vorliegt. 

Beschluss noch vor Wien-Wahl

Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss wird der UNESCO noch für April – und damit vor der Wien-Wahl am 27. April – versprochen. Somit rückt die Themen Welterbe und Heumarkt-Projekt auch mitten in den Wahlkampf.

"Wohl wichtigste Korrekturmaßnahme"

Nachdem die Bundeshauptstadt im Juli 2024 auf der „Roten Liste“ des gefährdeten Welterbes bestätigt worden war und der Streit mit dem Welterbe-Hütern im Herbst zu eskalieren drohte (da das eingereichte Heumarkt-Projekt vom Rathaus als welterbe-kompatibel eingestuft wurde), macht man nun plötzlich weitreichende Konzessionen: „Damit erfüllt die Stadt Wien die wohl wichtigste Korrekturmaßnahme“, schreibt das Rathaus an die UNESCO zum geplanten Turm-Verbot. 

Turmverbot gab es bereits von 2006 bis 2014

Auch wenn explizit kein Konnex zum Hochhausprojekt am Heumarkt hergestellt wird, dürfte diese Ausschlusszone Auswirkungen auf den Casus Belli haben, wegen dem Wien seit 2017 auf der „Roten Liste“ steht. 

Denn von 2006 bis 2014 existierte dieses Turm-Verbot bereits, das unter Rot-Grün I einzig für die hochtrabenden Planungen von Michael Tojners Wertinvest wieder aufgehoben wurde. „Das hat jetzt durchaus Signalwirkung, weil die Baupolizei als entscheidender Player nicht über das Hochhausverbot hinwegsehen wird können“, verlautet es aus Denkmalschutz-Kreisen. 

Und mit der neuen Bauordnung, in der das Welterbe ebenfalls festgeschrieben worden sei, sei es ebenfalls strenger geworden – selbst wenn die Flächenwidmung von 2017 noch Turmhöhen von bis zu 66 Metern definiert habe.

Verweis auf "anhängige Verfahren"

Bezeichnend ist auch, dass sich die Stadt Wien in dem Bericht gar nicht mehr mit den Projektvarianten zum Heumarkt aufhält und nicht (wie verlangt) auf die vier von der UNESCO vorgeschlagenen Versionen eingeht: Man verweist lediglich auf „mehrere anhängige Verfahren“ bezüglich der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 

„Erst wenn diese Rechtsfragen geklärt sind, kann die Stadt Wien in Abstimmung mit dem Projektwerber entscheiden, ob eine bereits eingereichte Variante für die Entwicklung des Heumarkt-Areals weiterentwickelt werden oder allenfalls eine zusätzliche Variante entwickelt werden soll.“

Erlaubt das neue Hochhauskonzept keine Türme am Heumarkt, darf maximal nur noch 35 Meter hoch gebaut werden: Damit müsste die „Wohnscheibe“ etwa einen Stock niedriger als das bestehende Hotel Intercontinental (38 Meter) ausfallen, was vollauf den langjährigen UNESCO-Wünschen entsprechen würde. 

Die nächste Entscheidung fällt aber erst wieder ab 7. Juli bei der nächsten Welterbe-Konferenz in Sofia, wo Wien endgültig von der „Roten Liste“ gestrichen werden möchte. 

„Dann ist das nur Augenauswischerei“

Herbert Rasinger, Obmann der Initiative Stadtbildschutz, sieht in dem angekündigten Turm-Verbot eine langjährige Forderung erfüllt. Doch er warnt vor einem Taschenspielertrick gegenüber der UNESCO: „Es ist zu befürchten, dass das Heumarkt-Projekt davon ausgenommen wird, dann ist das Ganze aber nur Augenauswischerei.“

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