Kinder mit Messer bedroht und ausgeraubt: 18-Jährige verurteilt

Prozess
Zwei junge Männer mussten sich im Wiener Landesgericht wegen schweren Raubes verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mit weißem Hemd, die Hände in den Handschellen und den Kopf auf den Boden gesenkt, betritt der 18-jährige Erstangeklagte am Dienstag den Verhandlungssaal. 

Gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Freund muss sich der junge Mann wegen schweren Raubes vor einem Schöffengericht verantworten. 

Der Vorfall, um den es heute geht, passierte am 29. März: Die Angeklagten beobachteten laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit zwei Komplizen - die bereits ausgeforscht wurden - zwei Kinder, wie sie die U-Bahn-Station "Donauinsel" verließen. "Die Burschen verfolgten die beiden 13-jährigen Opfer und separierten sie. Dann zückte einer ein Messer, bedrohte die Jüngeren damit und durchsuchte sie nach Wertgegenständen", schildert die Staatsanwältin. 

Polizei suchte mit Fotos nach Verdächtigen

Mit einer geringen Geldsumme, Kopfhörern und einer Powerbank ergriffen die vier schließlich die Flucht und rannten Richtung U-Bahnstation. Gefilmt wurden sie dabei aber von Überwachungskameras der Wiener Linien. Diese Fotos wurden gesichert, die Polizei startete eine Öffentlichkeitsfahndung. 

"Die Angeklagten haben ihr Foto in der Zeitung gesehen und entschieden, sich selbst bei der Polizei zu stellen. Das passiert heutzutage selten, das muss man ihnen anrechnen", sagt Verteidiger Alexander Philipp vor der Richterin. Bei der Einvernahme der Polizei stritten die beiden laut Staatsanwältin eine maßgebliche Tatbeteiligung ab, im Verhandlungssaal zeigten sie sich aber geständig.

"Es tut uns leid"

Am Dienstag war auch eines der Opfer als Zeuge geladen. Der 14-Jährige wirkt eingeschüchtert und dreht sich bei Fragen der Richterin immer wieder zu seinem Vater um, der ihn begleitet hatte. "Wollen Sie, dass sich die Angeklagten bei Ihnen entschuldigen?", fragt die Richterin. Der Bub nickt. Die zwei Angeklagten betreten erneut den Raum. "Es tut uns wirklich leid, was wir gemacht haben", sagt der Erstangeklagte.

Nach einer knappen Stunde fiel bereits das Urteil: Der Erstangeklagte, der bereits vorbestraft ist, erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt. Der Zweitangeklagte erhielt eine Strafe von 15 Monaten. "Gänzlich bedingt", betonte die Richterin und verwies auf das Alter des Zweitangeklagten. "Sie waren bei der Tat bereits erwachsen, das spielt in das Urteil mit ein." Auch der zweite Angeklagte ist am Tag des Prozesses erwachsen - er musste seinen 18. Geburtstag im Gefängnis bzw. in U-Haft verbringen. 

Symbolischer Schadensersatz

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist demnach rechtskräftig. Im Sinne eines symbolischen Schadensersatzes übergab der Verteidiger dem Geschädigten 150 Euro, das zweite Opfer erhält 50 Euro. 

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