Frau (54) schickte geköpfte Taube an Polizisten: 5 Monate Haft
Ganz in schwarz gekleidet kommt die 54-jährige Angeklagte in den Verhandlungssaal am Landesgericht Wien. Sie muss sich wegen gefährlicher Drohung verantworten.
Das vorgeworfene Delikt ist delikat: Die Frau hat einem Polizisten, ein Bezirksinspektor in Wien, den sie aus einem früheren Verfahren kennt, eine geköpfte und gehäutete Taube geschickt.
Sogar die Wega ist deshalb "bei Ihnen einikrocht", schildert die Richterin die Dimensionen, die das Packerl ausgelöst hat.
"Von deiner Liebe"
Die Schachtel an den Bezirksinspektor war in Geschenkpapier verpackt, "von deiner Liebe" stand drauf, ebenso zwei küssende Pinguine.
Der Polizist war nicht in der Dienststelle, als das Paket ankam. Aber er war so neugierig, dass er seine Kollegin bat, das Geschenk zu öffnen - er war nur mit dem Telefon zugeschaltet.
"Es geht um Wahrheit"
"Es geht nicht um Rache, sondern um Wahrheit", sagt die Angeklagte am Dienstag und gibt zu, die Taube geschickt zu haben, "aber nicht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen".
Wobei sie auf Nachfrage der Richterin einräumt: "Ja, es ist möglich, dass man Angst bekommt, wenn man das sieht."
Die Taube will die Frau im Augarten beim Spazierengehen gefunden haben. "Dort töten die Falken Tauben, diese eine hat mich an mich erinnert", erzählt die Angeklagte der Richterin. Genauer wird sie nicht.
Polizist erkennt Angeklagte auf Video
Ausgeforscht wurde die Frau über die Überwachungskameras der Post, bei der sie das Packerl aufgegeben hat. Der betroffene Polizist hat sie auf den Bildern aus dem früheren Verfahren erkannt.
Da ging es um Suchtmittel, die Frau hat bis 15. Oktober einer Haftstrafe in Wiener Neustadt abgebüßt und wurde frühzeitig entlassen. Ein Jahr war noch offen.
Zwei Monate danach ist der Vorfall mit der Taube passiert. Warum genau an den Polizisten? „Er hat das Protokoll geschrieben“, sagt sie, „er war der Einsatzleiter, glaube ich".
"Bin ich die nächste?", fragt die Richterin
"Wenn ich jetzt gegen Sie entscheide, bin ich dann die nächste?", fragt die Richterin. "Nein, ich hatte schon damals ein schlechtes Gewissen. Es wird mit Sicherheit keine weiteren Taten geben. Ich möchte von Wien wegziehen und mit meinen künstlerischen Tätigkeiten weiterkommen."
Problematisch sei ihre Situation aber schon gewesen, als sie im Oktober aus der Haft entlassen wurde: "Da ist eine Lawine an Problemen auf mich zugekommen, ich musste Geld ans AMS zurückzahlen, alles war weg."
Deshalb sollte "der Polizist auch so fühlen wie ich", hat die Frau bei ihrer ersten Einvernahme ausgesagt. Was das genau bedeutet, konnte - oder wollte - sie vor Gericht nicht ausführen: "Bevor ich was Falsches sage, möchte ich mich nicht selbst belasten. Aber meine Absicht war nicht, dass ich jemandem panische Attacken verursache.“
"Wann soll ich Koffer packen?"
Um die letzten Worte gefragt, sagt die Angeklagte mit einer Vorahnung: "Wann soll ich meine Koffer packen?“ und ergänzt: "Es tut mir leid, dass ich so bewertet und eingestuft werde."
Die Richterin antwortet mit dem Schuldspruch und gibt der Frau fünf Monate unbedingt. Aber sie sagt auch: "Sie müssen ihre Koffer nicht sofort packen." Denn mit dem Urteil könne sie sofort Fußfessel beantragen: "Bitte tun Sie mir den Gefallen und beantragen Sie das."
Aber die Verurteilung war nötig: "Sie wussten, wem Sie es schicken. Und Sie wussten, was beim Bezirksinspektor vorgeht. Sie wollten, dass er Angst hat. Sie wollten ihm einen richtigen Schrecken einjagen."
Die bedingte Haftentlassung hat die Richterin nicht widerrufen, das "weitgehende Geständnis" habe ihr ein paar Monate erspart. Die Probezeit habe die Richterin auf fünf Jahre verlängert, weil "es gut ist, dass Sie ein bisschen länger im Blick der Justiz stehen".
Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen ist, gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. "Ich wünsch' Ihnen alles Gute, ich hoffe wir sehen uns nicht mehr“, schließt die Richterin sehr einfühlsam das Verfahren.
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