1. Wann braucht es eine UVP?
Bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Auswirkungen eines Bauprojektes auf die Umwelt geprüft. Welches Projekt einer UVP bedarf, legt das Gesetz fest. 89 Projekttypen, für die das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen gilt, sind angeführt – darunter Einkaufszentren, Skigebiete, Kraftwerke, Straßen- und Schienenbauprojekte.
Ein bekanntes Beispiel ist der Lobau-Tunnel. Die UVP wurde positiv abgeschlossen, das heißt, die Behörde hat nichts gegen den Bau. Gegner beeinspruchten den Bescheid jedoch. Das Verfahren ist noch gerichtsanhängig.
Doch nicht nur bei Neubauten ist oft eine UVP notwendig, auch bei Um- und Ausbauten.
2. Wer entscheidet?
Zuständige Behörden sind die Landesregierungen. In Wien ist das die MA 22 (Umweltschutzabteilung). Es sei denn, das Projekt betrifft Bundesstraßen oder Bahnstrecken. Dann ist das Verkehrsministerium zuständig – wie auch im Fall der Verbindungsbahn.
Nur selten werden Projekte wegen mangelnder Umweltverträglichkeit nicht genehmigt: Zwischen 2000 und 2018 wurden österreichweit rund 400 UVP-Verfahren abgeschlossen, nur drei Prozent der Projekte wurden nicht bewilligt. Tatsächlich werden aber oft strenge Auflagen verhängt.
Dass die Anrainer die Verbindungsbahn in erster Instanz verhindern können, ist also unwahrscheinlich.
3. Wie beginnt das Verfahren?
Wie beginnt das Verfahren? Wenn nicht klar ist, ob bei einem Projekt eine UVP-Prüfung notwendig ist, kann ein Projektwerber selbst im Vorfeld ein Feststellungsverfahren beantragen: Die Behörde stellt dabei fest, ob eine UVP notwendig ist – oder nicht. Ein Antrag kann auch von Amts wegen oder von den Umweltanwaltschaften gestellt werden.
4. Wie läuft eine UVP ab?
Der Projektwerber braucht für alle Umweltaspekte seines Bauprojekts Gutachten. Das kann Tiere oder Pflanzen betreffen, Lärm- oder Staubemissionen.
Bei der Verbindungsbahn ist der Verkehr ein Thema. Laut Norbert Hörmayer von der Wiener Umweltanwaltschaft kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis der Projektwerber alle notwendigen Unterlagen für das Verfahren zusammen hat (bei den ÖBB liefen die Vorarbeiten seit Sommer 2016). Erst danach kann der Projektwerber den UVP-Antrag stellen.
Danach kann der Projektwerber den UVP-Antrag stellen. Sind die Unterlagen geprüft, erfolgt die öffentliche Kundmachung. NGOs und Bürger kommen ins Spiel. Sie können Stellungnahmen abgeben. In Hietzing etwa hat sich die Initiative „Verbindungsbahn – so nicht“ gegründet.
Manche Verfahren können auch „vereinfacht“ geführt werden, Bürgerinitiativen haben dann weniger Rechte.
Kommt es zur UVP-Verhandlung, treffen Behördenvertreter, Projektwerber, Bürger und Gutachter aufeinander. Bürger können ihre Anliegen direkt mit den Sachverständigen besprechen. Danach entscheidet die Behörde und formuliert Auflagen. Gegen den Bescheid kann beim Bundesverwaltungsgericht Einspruch eingelegt werden.
Die türkis-blaue Regierung beschloss in ihrem umstrittenen Standortentwicklungsgesetz beschleunigte UVP-Verfahren, die aber laut Kritikern Umweltstandards und Beteiligungsrechte einschränken. Derzeit prüft hier der Verfassungsgerichtshof.
5. Verfahrensdauer
Die Statistik zeigt, dass UVP-Verfahren kürzer werden. Laut Thomas Alge vom Ökobüro dauern sie ab Vollständigkeit aller Unterlagen rund sieben Monate. Zieht sich ein Verfahren in die Länge, sind oft fehlende Gutachten der Grund.
Die Gegener der Verbindungsbahn in Hietzing müssen also weiter bangen: Sie fürchten um das Ortsbild; die neue Trasse würde das Grätzel durchschneiden. Die Hietzinger ÖVP und Bezirksvorsteherin Silke Kobald kündigten Protest an. Und der Würstelstand im ehemaligen Bahnwärterhäuschen ist Schauplatz des Widerstands.
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