Wende nach tödlicher Beißattacke in Wien: Staatsanwaltschaft will Verfahren doch fortsetzen
Der 10. November 2025 teilt das Leben von Ortrun G. in ein Davor und Danach: Die 56-Jährige spazierte mit ihren zwei Hunden, dem weißen Malteser-Mischling Snoopy und Bella, einem Chihuaha-Spitz, die Quellenstraße entlang.
Sie wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass es der letzte gemeinsame Spaziergang sein sollte. Der Labrador einer anderen Hundebesitzerin, der sich in der Nähe befand, attackierte ihre beiden Hunde plötzlich. Beide Hundebesitzerinnen griffen ein, beide wurden verletzt.
Snoopy wurde in der Vetklinik behandelt, acht Tage später starb er an seinen Verletzungen. „Anstatt sich zu entschuldigen, hat die Frau mich dann wegen Körperverletzung angezeigt“, so Ortrun G.
Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein
Daraufhin erstattete die 56-Jährige ebenfalls Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft entschied zunächst, das Verfahren einzustellen – da nicht eindeutig geklärt werden habe können, welcher Hund wen gebissen habe.
Nach acht Tagen erlag der Hund den Verletzungen.
Petra Laback, Rechtsanwältin von G., beantragte daraufhin die Fortführung des Verfahrens. Mit Erfolg – die Staatsanwaltschaft setzt das Ermittlungsverfahren nun fort, wie am Freitag bekannt wurde.
Gleichzeitig wurde auch ein Sachverständiger bestellt, der Krankenunterlagen über die Art und Schwere der Körperverletzung von Ortrun G. beschaffen soll. Außerdem soll der Sachverständige Informationen zur Kausalität der Verletzung einholen sowie der Frage nachgehen, ob die Bissverletzungen Rückschlüsse über die Größe des Hundes zulassen.
Berufsunfähigkeit muss geprüft werden
Festzustellen sei zudem, ob eine „Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von Ortrun G. von mehr als vierzehntägiger bzw. vierundzwanzigtägiger Dauer eingetreten ist.“ Ortrun G. schließt sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte mit einem Betrag von 11.490 Euro an. Auch die hohen Behandlungskosten für Snoopy und Bella – die ebenfalls vom Labrador attackiert wurde, – fallen in diesen Betrag. Die 56-Jährige will ihre Ansprüche auch zivilrechtlich verfolgen.
Frau G. erlitt nicht nur Verletzungen an den Händen, sondern leidet auch an einer Belastungsstörung.
Einen Punkt, den Ortrun G. den Ermittlern in dem Verfahren ankreidet, ist der Umgang mit einem Augenzeugen. „Ein Nachbar hat alles beobachtet, aber wurde nie als Zeuge geladen“, betonte die 56-Jährige.
"Nicht an der Leine"
Der Nachbar schilderte im Gespräch mit dem KURIER, er sei gerade in der Küche gewesen, als er ein „Bellen und Keifen“ gehört habe. „Ich habe den Labrador gesehen, der hatte keinen Maulkorb und war nicht an der Leine. Ich habe sofort die Polizei gerufen, aber es ist keine Streife gekommen, obwohl sie gesagt haben, sie schicken wen vorbei“, sagte der Mann. Er habe dann über ein Facebook-Posting vom Tod des Hundes erfahren.
Zeuge nicht geladen
Dass ihr Nachbar von der Polizei bisher nicht als Zeuge geladen wurde, ist für Ortrun G. unverständlich – genauso wie die Tatsache, dass sie nicht darüber informiert wurde, ob es für die andere Hundebesitzerin Konsequenzen in puncto Hundehaltung geben wird, etwa eine Maulkorbtragepflicht für den Labrador.
Zuständig dafür ist nicht die Veterinärabteilung der Stadt (MA 60), sondern die Polizei. „Dieses Verfahren nach dem Tierhaltegesetz ist bei uns noch anhängig. Dem Ergebnis und etwaigen Maßnahmen, die möglicherweise am Ende des laufenden Verfahrens verhängt werden, kann ich nicht vorgreifen“, sagte Polizeisprecherin Anna Gutt.
Der Zeuge wurde mittlerweile von der LPD Wien für den 20. März geladen.
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