Welpenhändler-Paar muss ins Gefängnis

Geschätzte 100.000 bis zu 200.000 Hundewelpen werden jährlich aus Osteuropa in den deutschsprachigen Raum geschleust. Am Donnerstag wurde ein Fall vor Gericht behandelt. (Symbolbild)
Tiere waren krank und noch viel zu jung. Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Zeljko T. zückt ein Papier mit dem Briefkopf des Wifi und übergibt es dem Richter. "Ich war dort", sagt der Angeklagte, der damit belegen will, dass er einen Kurs zum Thema Tierhaltung besucht hat. Nur: Abgeschlossen hat er ihn nicht, weil er durchgefallen ist.

Zeljko T. und Sanja P., beide 31, stehen seit November des Vorjahres vor Gericht: Der Staatsanwalt wirft ihnen vor, kranke und zu junge Welpen mit gefälschten Impfpässen verkauft zu haben. Neben schwerem gewerbsmäßigen Betrugs und der Verbreitung von Seuchen sind sie wegen Tierquälerei angeklagt.

Für das Wiener Straflandesgericht sind die beiden alte Bekannte. Für dasselbe Delikt hatten sie schon eine bedingte Haftstrafe ausgefasst. Jetzt sitzen sie wieder vor einem Schöffensenat.

Das Geschäftsmodell war simpel: Die Tiere wurden in der Slowakei gekauft, nach Wien importiert und auf Internetplattformen gegen Spottpreise, zu denen kein heimischer Züchter anbieten kann, weitergegeben.

Er mache das "aus Liebe zu den Tieren", sagte der 31-Jährige, der sich selbst und seine Lebensgefährtin als Opfer einer "slowakischen Hundemafia" sah. Erhärtet hat sich die Mafia-Story nicht.

Todkranke Tiere

Mehrere Käufer sagten vor Gericht aus. Ihre Berichte waren fast ident: Nach dem Kauf führte der Weg zum Tierarzt, der ihnen reinen Wein einschenkte. Die Tiere waren zu jung; die Pässe gefälscht; zumeist litten sie am todbringenden Virus Parvovirose und mussten eingeschläfert werden. Solche Berichte riefen Vier Pfoten auf den Plan. Die Tierschützer täuschten einen Kauf vor – und brachten Polizisten mit, die 13 (teils tod-)kranke Welpen beschlagnahmten.

Der Prozess wirkte auf Zejlko T. offenbar nicht abschreckend, denn während des Verfahrens hatte er versucht, auf einem Parkplatz einen Hund zu verkaufen – allerdings an Testkäuferinnen, die ihn bei der MA 60 anzeigten. Strafrechtlich relevant war dies nicht, doch selbst der Richter Stefan Romstorfer betonte: "Ihre Glaubwürdigkeit ist mehr als beschädigt."

T. stritt alles ab. Er kenne die Testkäuferinnen, die als Zeugen aussagten, nicht. "Nie gesehen." Doch beide kannten sein Kennzeichen.

Verteidiger Werner Tomanek betonte, die Angeklagten hätten keinen Vorsatz gehabt: Sie hätten nichts über das Alter oder die Krankheiten gewusst.

Wegen des Betrugsvorwurfs und Tierquälerei fassten beide zwei Jahre Haft aus, acht Monate davon unbedingt. Indra Kley von Vier Pfoten, die den Fall ins Rollen gebracht hat, betonte: "Das Urteil hat Signalwirkung auf andere Fälle."

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