Besuchsbeschränkungen in Wiener Spitälern bleiben dauerhaft
Eigentlich sind die Corona-Maßnahmen mit Ende Februar auch in Wien ausgelaufen - eigentlich. Denn der Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) hat die Zugangsbeschränkungen in eine Dauereinrichtung umgewandelt.
Neben der ohnehin in allen Häusern weiterhin geltenden FFP2-Maskenpflicht beschränkt der Wigev in seinen Spitälern, darunter dem Universitätsklinikum AKH, weiterhin die Zahl der Besucherinnen und Besucher. Pro Patientin bzw. Patient und Tag sind nach wie vor drei Besuchspersonen erlaubt - und das nur einzeln und nur am Nachmittag. EIn entsprechender Bericht des Ö1-"Morgenjournal" wurde dem KURIER im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und im Wigev bestätigt.
"Die während der Covid-19-Pandemie eingeschränkte Zahl der Besucher:innen hat deutlich zum positiven Genesungsprozess, zur Erholung der Patient:innen und zur Sicherheit beigetragen", heißt es laut "Morgenjournal" in einer internen Richtlinie des AKH. Darum bleibe man bei den Einschränkungen.
Hausrecht
Im Büro Hackers heißt es, seitens der Stadtregierung seien alle Corona-bedingten Einschränkungen ausgelaufen. Im Rahmen des Hausrechts könne der Spitalsbetreiber jedoch jederzeit weitergehende Regelungen erlassen.
Patientenanwalt Gerrhard Jelinek widerspricht gegenüber Ö1 den uneingeschränkt positiven Auswirkungen beschränkter Besuche, mit denen der Wigev argumentiert: "Unsere Erfahrung sagt, dass oft mehrere Familienmitglieder gleichzeitig jemand besuchen kommen wollen und Besuch zu bekommen, natürlich auch für den Heilungserfolg sehr positiv ist." Dieser Austausch mit der Außenwelt sei "ganz wesentlich" für eine optimistische Zukunftsprognose.
Besuch wichtig, aber
Der Wigev betont, man habe lediglich teils bereits vor der Pandemie in unterschiedlichen Häusern auf unterschiedlichen Stationen (etwa Intensivstationen) geltende Regelungen vereinheitlicht. Studien zum Einfluss von Besuch auf die Genesung würden zeigen, dass Besuch wichtig sei, "aber nicht uneingeschränkt". Daher müsse man die Besuchsströme lenken.
Damit sei "sichergestellt, dass unsere Patient*innen einerseits täglich und verlässlich von ihren Angehörigen Besuch bekommen können. Gleichzeitig trägt die Lenkung aber auch dazu bei, die Anzahl der Besucher*innen so einzugrenzen, dass Patient*innen nicht gestört oder überfordert werden", heißt es in einer dem KURIER übermittelten Stellungnahme. Verwiesen wird insbesondere auf Mehrbettzimmer, in denen sich Patientinnen und Patienten durch lang andauernde Besuche anderer gestört fühlen könnten.
Betont wird auch, dass Ausnahmeregelungen im Einzelfall selbstverständlich zulässig seien. Explizit als Beispiel genannt wurden Neugeborenenstationen, doch man werde generell "konziliant" vorgehen, sagte eine Wigev-Sprecherin.
Teilweise schärfere Regelungen in anderen Bundesländern
Zugleich betont der Wigev, dass man im Vergleich zu anderen Wiener und österreichischen Spitalsträgern "einen Mittelweg" gehe. So dürfen in Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Wien ebenfalls nur drei Besucherinnen oder Besucher pro Tag empfangen werden. Dieselbe Regelung trifft auch für die Barmherzigen Brüder und das St. Josef Krankenhaus zu. Im Orthopädischen Spital Speising dürfen maximal zwei Besucher pro Patient gleichzeitig im Zimmer oder am Gang sein.
In Oberösterreich stimmten sich die Klinken und Spitäler ab und haben noch strengere Regelungen als in Wien: Pro Patient sind zwei Besucher pro Tag für eine Stunde erlaubt. Die Besucherobergrenze in Vorarlberg liegt laut offiziellen Angaben der Krankenhausbetriebsgesellschaft der Landesspitäler und auch am Stadtspital Dornbirn derzeit bei zwei Besuchern pro Patient am Tag. In der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes kann nach Anmeldung auf der jeweiligen Station pro Patient und pro Tag ein Besucher für maximal 30 Minuten zugelassen werden. In einem Patientenzimmer darf sich dabei gleichzeitig immer nur ein Besucher aufhalten.
In Salzburg und Kärnten gibt es hingegen keine Einschränkungen mehr, im Burgenland will man wieder zu den Besucherregelungen aus Zeiten vor der Pandemie zurückkehren.
Für konkrete Zutritts- und Besuchsregelungen, auch hinsichtlich einer etwaigen Test- oder Maskenpflicht, informiert man sich am besten vor einem geplanten Besuch auf der Website des jeweiligen Krankenhauses.
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