Über 100 Jahre alter Weinstock zum Teil gerodet: Anrainer verärgert

Drei Viertel der Krone dürften abgeschnitten worden sein, im Innenhof bleibt der alte Weinstock bestehen.
Alter Weinstock in einem Innenhof.

Hinter der roten Türe in der Kellermanngasse 4 öffnet sich einer dieser Wiener Innenhöfe, über die sich viele Legenden ranken. In diesem Innenhof sind es nicht nur Legenden, hier rankt der womöglich älteste Weinstock von Neubau seit mehr als hundert Jahren nach oben.

Der Weinstock sorgt mit seinen großen grünen Blättern in den heißen Tagen in Wien für eine entsprechende Kühlung und ein besonders angenehmes Mikroklima, zumindest kleinräumig. Und das in einem Bezirk, der nicht ganz so grün ist, wie andere. 

Ganz unten hat der Stamm stellenweise einen Umfang von 45 Zentimetern, ein Prachtexemplar, wie die Bewohnerinnen und Bewohner stolz erzählen. 

Sturm hat Weinstock in Mitleidenschaft gezogen

Im September 2024 ist ein Teil des Weinstockes vom benachbarten Haus Neustiftgasse 28 vom Sturm, der das massive Hochwasser begleitet hat, abgerissen worden, erzählt ein Nachbar. Im Vorjahr dürfte ein Stamm inmitten der Mauer von einem Fenster aus durchgeschnitten worden sein - deshalb sind im vorigen Jahr große braune Flecken geblieben.

Ein Weinstock rankt an einer Hausmauer nach oben.

Ein Innenhof, in dem ein Weinstock entfernt wird.

Und nun hat die Hausverwaltung in der Neustiftgasse 28 beschlossen, den ganzen Wein, der sich auf der Feuermauer bis in fast 20 Meter Höhe ausgebreitet hatte, entfernen zu lassen. Quasi über Nacht wurde mit der Weinlese der besonderen Art begonnen. 

Besitzer des Weinstocks nicht informiert

Sehr zum Leidwesen des Besitzers des Weinstocks, der sich im KURIER-Gespräch wie die betroffenen Bewohner entsetzt zeigt, wiewohl er weiß, dass rechtlich nichts dagegen einzuwenden sei. 

„Wir wurden nicht informiert, es ist unglaublich, dass Wien viel Geld für  Fassadenbegrünung ausgibt und man dann den Wein von einem ganzen Haus herunterreißt“, macht er seinem Ärger Luft. „Jeden Baum muss man melden, aber wilder Wein ist vogelfrei in Wien“, sagt er.

Mitbewohner seines Hauses und auch des Hauses in der Neustiftgasse hätten versucht, den Weinschnitt noch zu verhindern. Man habe versucht, die Hausverwaltung zu überzeugen, schließlich hätten auch Miteigentümer dieses Hauses kein Interesse am Schnitt des Weinstocks gehabt, heißt es. Und: Auch politisch habe man keine Möglichkeit gefunden, gegen diese Art der Weinlese vorzugehen. 

Das Überhangrecht

Geregelt ist das im Überhangrecht - im § 422 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Darin ist geregelt, dass "jeder Eigentümer die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen" darf. Das habe fachgerecht und pflanzenschonend zu erfolgen. 

Schlussendlich muss der Eigentümer des Weinstocks zur Kenntnis nehmen, betont aber: „Auf unserer Seite bleibt der Stock erhalten, auch wenn ihm jetzt drei Viertel seiner Krone genommen wurden.“ Von der zuständigen Hausverwaltung war am Dienstag keine Stellungnahme zu bekommen. 

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