WEGA-Einsatz: Bekannter Szene-Gastronom nach Angriff auf Frau festgenommen

Exekutive, Polizei und innere Sicherheit.
Bei dem Wirten handelt es sich um Martin Ho. Sein Anwalt spricht von einer Intrige, die Polizei hat ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen.

Zu einem heiklen Einsatz wurden die Beamten des Stadtpolizeikommandos Innere Stadt und die Sondereinheit WEGA in eine Wohnung in der Inneren Stadt gerufen. Eine Frau hatte Alarm geschlagen, weil sie von ihrem Lebensgefährten bedroht worden sei.

Am Einsatzort angekommen informierte die verängstigte Frau (37) die Polizisten, dass sie von ihrem Partner, einem 39-jährigen Österreicher, im Zuge eines Streits mit Gegenständen beworfen und mit dem Umbringen durch eine Schusswaffe bedroht worden zu sein. Es soll sich laut Krone-Informationen um den bekannten Szene-Gastronom Martin Ho handeln. 

Wie der Anwalt von Martin Ho, Nikolaus Rast, gegenüber dem KURIER erklärt, sei sein Mandant das Opfer einer "Intrige“. Hinter den Kulissen tobe ein Trennungs- und Obsorgestreit zwischen Ho und seiner Ex.

Der Gastronom und die frühere Schönheitskönigin haben eine gemeinsame Tochter. "Durch die Anschuldigungen gegen meinen Mandanten erhofft sich die Ex womöglich bessere Karten im Obsorgeverfahren“, erklärt Rast

Ein Mann mit gepunkteter Jacke steht in einem Restaurant.

WEGA im Schlafzimmer

In der Wohnung war es Freitagnacht zu einem WEGA-Einsatz gekommen. Im Zuge der Amtshandlung gab die Frau gegenüber der Polizei an, von Martin Ho mit einer Faustfeuerwaffe bedroht worden zu sein. 

Rast stellt dies in Abrede. Dass Martin Ho Samstagfrüh bereits wieder von der Polizei auf freien Fuß gesetzt wurde, wertet der Rechtsanwalt als Indiz dafür, dass sich der 39-Jährige nichts zu Schulden kommen hat lassen. "Sonst würde er ja in Haft sein“, meint Rast. Er sei allerdings bereits auf dem Weg nach Dubai, um dort seinen Geschäften nachzugehen. Dem Verfahren und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sieht Rast gelassen entgegen.

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Rechtsanwalt Nikolaus Rast vertritt Martin Ho.

Betretungs- und Annäherungsverbot

Gegen Ho wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung wurden zwei Schusswaffen aufgefunden, die der Mann legal besaß, und zwei verbotene Pistolenmagazine, heißt es seitens der Polizei. 

Die Gegenstände wurden sichergestellt. Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 39-Jährige wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung, der versuchten Körperverletzung sowie nach den Bestimmungen des Waffengesetzes auf freiem Fuß angezeigt.

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