Im Gegensatz zu Gangbetten kommt die Unterbringung von Spitalspatienten am Boden generell nur sehr selten vor. „In den vergangenen drei Jahren ist mir kein Fall untergekommen“, sagt Michaela Wlattnig, Sprecherin der Arge Patientenanwälte. Dennoch lautet ihre Einschätzung: „Soweit sich das mit den vorliegenden Infos beurteilen lässt, hat das AKH-Personal nicht viel falsch gemacht.“ Aber es handle sich um „keine schönen Bilder, die vermieden werden sollten“. Angesichts der erwartbaren wachsenden Zahl an dementen Spitalspatienten müssten dringend entsprechende Strukturen geschaffen werden.
Zur Verhinderung von Sturzverletzungen sei die „bodennahe Pflege“ durchaus ein anerkanntes Mittel, sagt Grainne Nebois-Zeman von der Bewohnervertretung, die die Patientenrechte sicherstellt. Sie betont, dass man jeden einzelnen Fall individuell zu bewerten habe. Aus ihrer Erfahrung weiß sie, dass das Personal sehr häufig eine Boden-Betreuung ablehnen würde – angesichts des relativ hohen Aufwands und der verstörenden Optik.
„Grundsätzlich ist aber weniger die Betreuung am Boden das Problem, sondern, dass diese am Gang stattfindet“, sagt sie zum KURIER. „Denn dadurch wird die Privatsphäre des Patienten erheblich verletzt.“
„Es ist schwer zu bewerten, wie akut die Situation im AKH tatsächlich war“, sagt Elisabeth Potzmann, Präsidentin des Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes. „Zu berücksichtigen ist, wie wenig Personal vorhanden war und wie viel Betrieb in dieser Nacht war.“
Zwischen der Unterbringung am Boden und der Fixierung eines Patienten gebe es laut Expertin aber einige Möglichkeiten, einen Sturz zu vermeiden. Etwa Niederflurbetten, die auf eine Höhe von 20 cm abgesenkt werden können. Eine weitere seien Sitzwachen, die sich durchgehend am Bett des Patienten befinden.
An sich könne man zur Beobachtung von unruhigen Patenten von einem externen Partner Sitzwachen anfordern, sagt dazu die AKH-Sprecherin. Wenn Patienten aber erst in der Nacht auf die Station kommen, sei das mitunter nicht möglich.
Im Vorjahr wurde am AKH für rund 2.000 Pflegetage (von insgesamt 500.000) eine Sitzwache angefordert. Der Einsatz von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurde dadurch um rund 35 Prozent gesenkt.
Im konkreten Fall sei sogar ein Zivildiener als Sitzwache im Zimmer gewesen, diesem sei es aber nicht gelungen, die Patientin zu beruhigen. Deshalb habe man sie in der Nähe des Stützpunktes untergebracht, so die Sprecherin.
Ein weiteres Problem: Die im AKH verwendeten Niederflur-Betten können nur auf 52 cm abgesenkt werden. Damit bleibe die Verletzungsgefahr bestehen. Ob man Handlungsbedarf sieht? „Grundsätzlich ist es immer sinnvoll“, so die Sprecherin, „sich über Verbesserungsmöglichkeiten Gedanken zu machen.“
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