Hitler glorifiziert: Insgesamt drei Jahre unbedingte Haft für Waltraud P.
Am Wiener Landesgericht ist am Freitag die ehemalige Rotlicht-Größe Waltraud P. (60) rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.
Zwölf Vorstrafen waren bei der Strafbemessung ein wesentlicher Erschwerungsgrund. Die Strafe wurde als Zusatzstrafe zu vier Monaten unbedingt ausgesprochen, die das Bezirksgericht Favoriten 2023 wegen Betrugs verhängt hatte. Insgesamt muss Waltraud P. für drei Jahre ins Gefängnis.
Es wurde nämlich auch ein ursprünglich zur Bewährung ausgesetzter Strafteil von zwölf Monaten widerrufen, die das Landesgericht St. Pölten im November 2020 ausgesprochen hatte.
Waltraud P. war damals wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten, davon sechs unbedingt verurteilt worden, nachdem es unter anderem in einer 7.800 Personen umfassenden Facebook-Gruppe zu Adolf Hitler verharmlosenden Bemerkungen gekommen war.
Tatzeitraum von 2015 bis 2023 inkriminiert
Im nunmehrigen Fall ging es um inkriminierte Beiträge, die Waltraud P. zwischen 2015 und 2023 in WhatsApp-Chatgruppen abgesetzt hatte. Mit dem Verbreiten von bearbeiteten Bildern von Adolf Hitler und dazugehängten Texten bzw. Kommentaren wurden laut Anklage Hitler und der Nationalsozialismus glorifiziert. An Hitlers Geburtstag hatte Waltraud P. etwa am 20. April 2023 eine Art Geburtstagskarte mit der Bemerkung "Happy Birthday, mein Führer" verschickt.
"Die versandten Nachrichten enthielten historische und propagandistische Bilder und Videos von Adolf Hitler und Wehrmachtsangehörigen sowie typische nationalsozialistische Parolen, Gesten und Symbole. Ebenso wurden antisemitische, die Massenvernichtung der Juden und weitere Verbrechen des NS-Regimes verhöhnende und gutheißende Nachrichten versendet", hieß es in der Anklageschrift.
Das sei nicht zufällig passiert, wurde in der Anklage betont: Waltraud P. gehöre "der rechtsextremen Szene bzw. Neonaziszene an".
Umfassend geständig, aber vor Gericht schweigsam
"Sie gesteht alles. Zur Gänze", meinte Verteidiger Nikolaus Rast zu Beginn der Verhandlung. Waltraud P. halte auch nicht mehr ihre Angaben im Ermittlungsverfahren aufrecht, wo sie erklärt hätte, sie habe die Nachrichten "lustig" gefunden und das sei "ihre Art von Humor".
"Das hat sie damals gesagt", räumte Rast ein, "aber das war falsch, so damit umzugehen." Inzwischen habe sich die Gesinnung seiner Mandantin geändert: "Seit 2023 gibt es in diese Richtung nichts mehr. Sie hat erkannt, das ist der falsche Weg, wo sie damals abgebogen ist. Sie hat zu den Werten der Gesellschaft zurückgefunden."
Waltraud P. machte in der Verhandlung von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach der Verhandlung meinte sie gegenüber Journalisten, sie werde ihre Strafe in der für weibliche Häftlinge vorgesehenen Justizanstalt (JA) Schwarzau antreten.
Nachdem das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten Rechtskraft erlangt hatte und eine Aufforderung zum Strafantritt erlassen worden war, hatte der Empfänger, der ursprünglich Walter P. hieß, den Geschlechtseintrag auf weiblich ändern lassen. Die Änderung erfolgte nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens. Erklärtes Ziel der Aktion war eigenen Angaben zufolge, die Haft im Frauengefängnis absitzen zu können.
Fall löste Debatte über Geschlechtsänderungen aus
Kurz nach der Änderung erhielt Waltraud P. nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in dem ihr ein früherer Pensionsantritt mit 61 Jahren statt wie zuvor mit 65 Jahren als Mann in Aussicht gestellt wurde. Als darüber zunächst die Kronen Zeitung und dann weitere Medien berichteten, brach eine Debatte über Geschlechtsänderungen aus.
Mehrere Behörden prüfen mittlerweile mögliche strafrechtliche Konsequenzen in dem Fall. Gesetzliche Änderungen sind aus Sicht der Regierung und eines Rechtsexperten nicht nötig, denn die derzeitigen Vorgaben würden willkürliche Änderungen des Geschlechts ausschließen. Eine gesetzliche Klarstellung fordert die FPÖ.
Wie das Innenministerium dazu vor einigen Wochen auf APA-Anfrage festhielt, sei es in Österreich nicht möglich, "wahllos sein Geschlecht zu ändern". Das Ministerium hat daher in dem Fall den Magistrat der Stadt Wien beauftragt, das psychiatrische Gutachten zu überprüfen, das zur Änderung des Geschlechtseintrags führte. Aufgrund von Aussagen von Waltraud P. gegenüber der Krone könne "nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten und damit um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt".
Ermittlungen wegen Sozialleistungsbetrug
Das Bundeskriminalamt hat in der Causa wiederum Ermittlungen wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug eingeleitet. Zudem hat eine ehemalige Abgeordnete der Grünen Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung eingebracht.
Waltraud P. lebt derzeit von AMS-Bezügen. "In sechs Monaten geh' ich in Pension", kündigte die im April 1965 Geborene im Grauen Haus an, als der vorsitzende Richter am Landesgericht ihre Generalien abfragte. Sie sei verheiratet, habe drei Kinder, ihre Ehefrau stamme aus Nigeria, gab Waltraud P. bekannt.
Operation keine Voraussetzung für Änderung
Für eine Änderung des Geschlechtseintrags ist laut geltender Rechtslage eine Stellungnahme eines Psychiaters oder einer Psychologin erforderlich. Diese Fachperson muss bestätigen, dass ein "Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist" sowie, dass "eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt." Eine geschlechtsangleichende Operation ist laut Verwaltungsgerichtshof (VwGH) seit 2009 keine Voraussetzung.
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