Volksanwalt: Zwei Drittel der Missstände betreffen Einwanderungsbehörde

Volksanwalt: Zwei Drittel der Missstände betreffen Einwanderungsbehörde
Allein im Jahr 2021 wurden 280 Verfehlungen der viel kritisierten MA35 festgestellt.

Die viel kritisierte Einwanderungsbehörde MA 35 blickt dieser Woche wohl mit einem mulmigen Gefühl entgegen. Am Mittwoch diskutieren die Abgeordneten im Landtag nämlich über den Bericht der Volksanwaltschaft zu den Prüfverfahren im Jahr 2020.Und in diesem nehmen die Zustände im Einwanderungsamt fast schon traditionell einen prominenten Platz ein. Das trifft auch auf die Missstandsfeststellungen der Volksanwaltschaft für das Jahr 2021 zu.

Mehr als 60 Prozent

Insgesamt gab es österreichweit 458 Missstandsfeststellungen, die Bundesangelegenheiten betreffen. In dieser Kategorie taucht auch die MA 35 auf, da sie Bundesrecht (etwa das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder das Staatsbürgerschaftsrecht) vollzieht – und zwar ziemlich häufig. Mehr also 60 Prozent der Missstandsfeststellungen im Bereich der Bundesverwaltung – das sind rund 280 Fälle – sind auf die MA 35 zurückzuführen.

Hauptgrund dafür ist ein Aspekt, für den das Einwanderungsamt seit Langem in der Kritik steht: die zu lange Dauer der Verfahren.

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