Verfahrenstrick verhindert Garagenbau
Das umstrittene Garagenprojekt unter dem Schulhof des Gymnasiums Geblergasse in Wien-Hernals wird nicht, wie angekündigt, im Juni begonnen. Grund: Die Bauoberbehörde konnte den angefochtenen Baubescheid wegen eines Formalfehlers nicht rechtzeitig behandeln. Ein Baubeginn im Sommer ist nun nicht mehr möglich, weil die Errichter ihre Zusage – die Hauptarbeiten in die Ferienzeiten zu verlagern – auch einhalten wollen.
Mit dem Garagenbau kann daher erst im Sommer 2013 begonnen werden. Zur Freude der Schüler, die seit zwei Jahren gegen das Projekt Stimmung machen, und zum Leidwesen Parkplatz suchender Hernalser. Sie haben den Garagenbau in einer Umfrage mehrheitlich sogar verlangt. Die Schüler feiern die Entscheidung indes als vollen Erfolg und glauben bereits an das Ende des Projektes: "Die Vernunft hat gesiegt", jubelt auch Klaus Zambra, Vertreter des Elternvereins.
Mit Vernunft hat dies freilich nicht viel zu tun. Die Verhinderung ist vielmehr einem Verfahrenstrick eines Anrainers zu verdanken. Er hat am letzten Tag der Frist Einspruch erhoben und sich dann von seiner Wohnadresse abgemeldet, damit Schriftstücke nicht rechtzeitig zugestellt werden können. Am 10. Mai waren damit der Behörde die Hände gebunden. Ein Beschluss in der kommenden Sitzung kommt für einen Baubeginn im Sommer zu spät.
Die Garagenerrichter lassen aber keinen Zweifel daran, dass im Sommer 2013 gebaut werden soll.
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