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Verurteilt: 19 Monate alte Tochter erwischte Drogencocktail

Der 23-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“.

Zusammenfassung

  • 23-jähriger Vater wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem seine 19 Monate alte Tochter einen Drogencocktail konsumierte.
  • Das Kind musste nach dem Fund mehrerer Drogen im Blut ins Krankenhaus eingeliefert werden; der Vater erhielt eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe.
  • Der Angeklagte schob die Schuld auf seine Freundin, doch auch bei ihm wurden Drogen im Blut festgestellt; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein bisher unbescholtener 23-Jähriger ist am Freitag wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, weil er nach einer durchzechten Nacht Drogen in seinem Zimmer herumliegen gelassen und nicht sicher vor seiner 19 Monate alten Tochter verwahrt hatte. 

Das Kind erwischte das Suchtgift und wurde mit Drogen im Blut ins Spital eingeliefert. Der Vater erhielt, nicht rechtskräftig, eine fünf monatige bedingte Haftstrafe.

Drogen auf Donauinselfest

Der 23-jährige aus Floridsdorf feierte mit Freunden in der Nacht auf den 23. Juni 2025 am Donauinselfest. Sein Kind blieb unterdessen bei seinen Eltern. Als er mit einer Freundin gegen 1.00 Uhr nach Hause kam, legten sie sich in das Zimmer, wo auch das Kind schlief.

Kind krampfte und schrie

In der Früh bemerkte der Vater, dass sein Kind schrie und krampfte. Im Spital wurde festgestellt, dass das Mädchen einen Cocktail von u.a. Amphetaminen Methamphetaminen, MDMA und Paracetamol intus hatte. 

„Woher hatte sie das? Das wird sie sich ja nicht auf der Straße gekauft haben“, fragte der Richter. „Ich weiß es nicht“, sagte der Angeklagte auf fast jede Frage. Er habe geschlafen, er könne sich nicht erinnern. An dem Abend soll der Angeklagte nur Alkohol konsumiert haben. Er geht davon aus, dass seine Freundin die Drogen in ihrer Tasche hatte, die neben dem Kinderbett stand.

Nicht anwaltlich vertreten 

Die gerichtsmedizinische Gutachterin wies jedoch darauf hin, dass auch bei dem 23-Jährigen Drogen im Blut festgestellt wurden. „Es besteht kein Zweifel, dass Sie verantwortlich sind und sich nun auf die Freundin rausreden“, sagte der Richter. Da der 23-Jährige nicht anwaltlich vertreten war, war das Urteil nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. 

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