Unangekündigte Kontrolle im AKH

Unangekündigte Kontrolle im AKH
Abgewiesene Schwangere: Die MA 40 kontrollierte am Montag im AKH die geforderten Nachbesserungen. Das Ergebnis ist laut Behörde "sehr gut".

In diesem Fall schien uns eine unangekündigte Kontrolle vor Ort das beste Mittel zu sein. Denn nur so kann man sicherstellen, dass die neuen Formulare tatsächlich aufliegen und auch verwendet werden“, sagt Renate Christ, Leiterin der MA 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht). Die Aufsichtsbehörde hatte, wie berichtet, vom AKH Wien Nachbesserungen in fünf Punkten gefordert, nachdem sie durch die Prüfung des Falles der abgewiesenen Schwangeren Sandra W. Missstände in der Abteilung für Geburtshilfe festgestellt hatte. Laut Christ sind diese Forderungen nun umgesetzt.

„Der wichtigste Punkt ist die Verbesserung der Kommunikation und Dokumentation“, sagt Christ. Neben der Nachbesserung der bereits bestehenden Formulare führte das AKH auf Anregung der MA 40 auch zwei neue Formulare ein: „Erstkontakt mit Schwangeren“ und „Dokumentation bei der Ablehnung einer Geburtsanmeldung“ heißen sie. Sie sollen sicherstellen, dass sich das Schicksal von Sandra W. nicht wiederholen kann. Wie berichtet, wurde die Wienerin, die damals in der 13. Woche schwanger war, trotz Blutungen im AKH weder untersucht noch aufgenommen.

Rollenspiele

Um zu überprüfen, ob die neuen Formulare auch tatsächlich verwendet werden, führte die MA 40 auch Rollenspiele mit den Schwestern und Ärzten auf der Station durch. Christ: „Ich habe mich als Schwangere ausgegeben und überprüft, wie die Schwestern und Ärzte auf meine Schilderungen reagieren und ob sie die entsprechenden Fragen aus den Formularen auch stellen.“ Mit dem Ergebnis ist die Leiterin der MA 40 zufrieden: „Die Kommunikation ist jetzt sehr gut. So ein Fall, wie er passiert ist, kann sich nicht wiederholen.“

Zusätzlich werden nun auch Kommunikationsseminare für die Hebammen, Schwestern und Ärzte auf der Station angeboten.

Patientenanwalt

Ein Ergebnis im Fall Sandra W. liegt nun auch vom Wiener Patientenanwalt vor, der die Causa unabhängig von einem „Vertrauensarzt“ prüfen ließ. Laut Patientenanwalt Konrad Brustbauer lässt sich ein Einfluss des ärztlichen Verhaltens auf den tragischen Ausgang des Falles, nämlich die Fehlgeburt, nicht feststellen: „Der Verlust des Fötus wäre auch bei einer früheren Aufnahme nicht zu verhindern gewesen“, sagt Brustbauer. Klar ist für ihn jedoch, dass das Verhalten der beiden Krankenhäuser, in denen Sandra W. nicht aufgenommen wurde, Auswirkungen auf psychologischer Ebene hatte: „Der Umgang mit der Patientin war sicher nicht in Ordnung und das wurde ja auch bereits eingeräumt.“

Sandra W. nimmt derzeit psychologische Unterstützung in Anspruch, die ihr der Patientenanwalt vermittelt hat.

Der Fall Sandra W. sorgte, seit ihn der KURIER im Jänner aufgedeckt hatte, für Schlagzeilen: Trotz Blutungen war die 26-Jährige erst im dritten Wiener Spital, das sie aufsuchte, aufgenommen worden. Zehn Tage später verlor sie ihr Ungeborenes. Die Aufsichtsbehörde MA 40 prüfte den Fall und stellte Mängel im AKH fest.

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