Tödliche Prügelattacke auf Ehefrau: Mann verweigert Aussage

Tödliche Prügelattacke auf Ehefrau: Mann verweigert Aussage
Das Tatwerkzeug war ein Ast. Der 66-Jährige befindet sich bereits in der Justizanstalt.

Nach der tödlichen Prügelattacke auf eine 62-jährige Frau in Wien-Hernals hat der tatverdächtige Ehemann bei der Polizei die Aussage verweigert, sagte Polizeisprecher Mattias Schuster am Samstag auf APA-Anfrage. Der Mann wurde bereits in eine Justizanstalt überstellt. 

Der Österreicher soll die Frau mit einem Ast auf dem Balkon einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus totgeprügelt haben. Mehrere Personen wurden Augen- bzw. Ohrenzeugen der Tat und alarmierten die Polizei.

Frau starb noch am Tatort

Die Frau hatte am Freitagvormittag durch Schreie auf sich aufmerksam gemacht. Mehrere Personen hörten die Hilferufe und dürften teils sogar beobachtet haben, wie der Mann auf dem Balkon der Wohnung in der Balderichgasse auf die 62-Jährige losging. Sie setzten daraufhin einen Notruf ab. 

Als die Exekutive bei der Wohnung eintraf, öffnete der Österreicher selbst die Tür. Die Berufsrettung versuchte die Frau noch zu reanimieren. Die 62-Jährige erlag allerdings noch am Tatort ihren massiven Verletzungen. Der Verdächtige habe sich widerstandslos festnehmen lassen.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133 sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum - Frauennotruf OÖ unter 0732/602200

Der Mann war bisher wegen Gewalttaten gegenüber seiner Frau nicht aufgefallen. Laut Schuster habe es im Vorfeld kein Betretungs- oder Annäherungsverbot gegeben.

Laut aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamts gab es im heurigen Jahr - den jüngsten Fall miteingerechnet - 22 Morde an Frauen durch Männer. Demgegenüber stehen 23 Tötungsdelikte nach Absatz Paragraf 75 StGB (Mord) im Jahr 2023, wie das Bundeskriminalamt auf APA-Anfrage bereits am Freitag mitteilte.

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