Mit Kokain am Oktoberfest: Warum Teichtmeister jetzt die Einweisung droht

Vom Gericht bekam Florian Teichtmeister vor zwei Jahren strenge Auflagen für eine fünfjährige Probezeit.
Zwei Jahre ist es her, dass Florian Teichtmeister am Landesgericht Wien in einem aufsehenerregenden Prozess wegen Besitzes und Herstellung von Tausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt wurde.
Was aus Sicht des Ex-Burgschauspielers aber wesentlich schwerer wiegt:
Es wurde auch die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum angeordnet. Bei einer derartigen Maßnahme ist ungewiss, ob der Betroffene jemals wieder in Freiheit kommt. Sie wurde aber in diesem Fall ebenfalls bedingt nachgesehen – geknüpft an eine fünfjährige Probezeit, in der Teichtmeister eine Reihe von Auflagen erfüllen muss.
Mit Kokain am Oktoberfest
Gegen eine davon – strenge Abstinenz von Drogen – hat Teichtmeister am Münchner Oktoberfest vor knapp zwei Wochen verstoßen. Er wurde von der Polizei in flagranti mit Koks erwischt. Der zuständige Richter in Wien ordnete die Festnahme und eine sogenannte Krisenintervention an.
Aber weiß heißt das nun allenfalls für den gefallenen Schauspielstar? In letzter Konsequenz droht ihm nun doch die Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum. Teichtmeisters Anwalt Rudolf Mayer spricht von einem „einmaligen Ausrutscher“.
Ob das der Fall war, wird nun geprüft, sagt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Es gehe um die Frage: „Kann man weiterhin von einer Unterbringung absehen oder bedarf es einer solchen, weil das extramural nicht mehr funktioniert?“
Bis zu vier Monate
Der Richter hat nun zunächst ein Monat Zeit, um zu entscheiden, ob er das Instrument der sogenannten Krisenintervention einsetzt. In dem Fall kann der Vollzug einer Einweisung bis zu weiteren drei Monaten ausgesetzt werden, um den Betroffenen hinter Mauern psychiatrisch betreut wieder in die Spur zu bekommen.
Fix ist laut Salzborn: „Es wird ein Fachgutachten beauftragt.“ Ein Gerichtspsychiater wird sich also erneut mit Teichtmeister auseinandersetzen und seine Einschätzung abgeben. Im Prozess wurde Teichtmeister „eine schwere Störung“, aber auch Zurechnungsfähigkeit attestiert.
Der Gutachter empfahl, dem Ex-TV-Kommissar die Chance zu geben, „einen vernünftigen Weg einzuschlagen.“ Er warnte aber auch, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, wenn Teichtmeister Suchtmittel konsumiert.
Strenge Auflagen
Darum wurde ihm Alkohol- und Drogenabstinenz auferlegt, begleitet von regelmäßigen Kontrollen. „Im April gab es eine gewisse Lockerung der Auflagen“, erklärt Salzborn. Das Alkoholverbot wurde aufgehoben, die Berichtsintervalle wurden verlängert.
Von Drogen musste Teichtmeister weiterhin die Finger lassen. Zuletzt hatte er Mitte Juni einen Test abgegeben, um nachzuweisen, dass er sich an diese Weisung hält. Der nunmehrige Rückfall lasse befürchten, „dass der Betroffene wieder diesem Suchtgift verfallen ist, wobei das genaue Ausmaß dieses Rückfalls noch nicht abschätzbar erscheint“, heißt es in der Festnahmeanordnung.
Denkbar ist, dass Teichtmeister die Einweisung erneut erspart bleibt, die Auflagen für ihn aber wieder verschärft werden.
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