Wien-Wahl: Kleinpartei Wandel legt Berufung gegen Strache-Entscheidung ein

Wien-Wahl: Kleinpartei Wandel legt Berufung gegen Strache-Entscheidung ein
Nun entscheidet das Landesverwaltungsgericht, ob Heinz-Christian Strache bei der Wien-Wahl antreten darf.

Die Ereignisse in der Causa Strache und ob er nun zur Wien-Wahl im Oktober antreten darf, haben sich am Dienstag überschlagen.

Die linke Kleinpartei "Wandel" legt noch heute, Dienstag, Beschwerde gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde von Montag ein. "Wir haben jetzt zwei Tage Zeit, beim Landesverwaltungsgericht Berufung einzulegen und das werden wir heute noch machen", bestätigte Daniela Platsch, politische Geschäftsführerin der Partei, gegenüber dem KURIER. 

Montagabend hat die Bezirkswahlbehörde ja - wie berichtet -  entschieden, dass Strache nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird. Das heißt, Straches aktives Wahlrecht in Wien wurde bestätigt - er darf also zunächst einmal am 11. Oktober in Wien wählen.

Ob er auch gewählt werden darf -  sich also als Politiker der Wahl stellen darf - ist damit aber noch nicht entschieden. Das ist nämlich abhängig von der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht über die Berufung von "Wandel".

Der "Wandel" sowie der Ex-FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler hatten beide einen Antrag eingebracht, Heinz-Christian Strache aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.

Denn nur wer in Wien seinen Hauptwohnsitz hat, darf auch bei der Wien-Wahl antreten. Beide zweifeln an, dass Straches Hauptwohnsitz tatsächlich in Wien - und nicht in Klosterneuburg - liegt.

"Räumliche Trennung" der Straches mit ein Grund

Mit ein Grund für die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde war die räumliche Trennung des Ehepaar Straches. Das wurde dem KURIER aus gut informierten Rathauskreisen bestätigt.

Wie O24.at berichtet hat, soll sich Strache zuletzt vermehrt in der Wohnung seiner Mutter in Wien-Landstraße aufgehalten haben, weil es zu einer "räumlichen Trennung" zwischen dem Ehepaar Strache gekommen ist. Das Onlineportal zitiert aus dem Akt des Bezirksamtes Wien-Landstraße, also dem für Strache zuständigen Meldeamt. 

Team HC Strache zweifelt nicht an Kandidatur 

Das Team HC Strache hat dennoch keinen Zweifel, dass ihr Spitzenkandidat bei der Wahl am 11.Oktober antreten wird. Die Partei gab am Dienstag eine kurzfristige Pressekonferenz. Nur der Spitzenkandidat selbst war nicht dabei.

Klubobmann Karl Baron meinte vor den Pressevertretern, er würde als Stellvertreter ausreichen, "es müssen nicht alle Vertreter der Partei anwesend sein". 

Berufung: Straches Antreten weiter ungewiss

"Ein zweistelliges Ergebnis wird angestrebt, ich gehe davon aus die FPÖ bei der Wahl zu überholen", sagte Baron. Die Partei wolle der "Schmutzkübelkampagne" ein Ende setzen. Die Partei prangerte bei der PK die neuen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung an - im speziellen die geplante Corona-Ampel für Schulen. Nach zwanzig Minuten war bereits alles vorbei.

Die Kleinpartei "Wandel" hofft noch auf die Entscheidung eines zweiten Verfahrens - jene der zuständigen Magistratsabteilung MA62 (Wahlen und Rechtsangelegenheiten). "Dieses Verfahren ist das fundamentalere. Die MA 62 entscheidet darüber, ob es sich beim Wohnsitz um eine Scheinmeldung handelt", sagt Platsch. Die finale Entscheidung dazu, fällt aber erst Ende August.

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