SS-Fetisch und Tierquälerei: Bedingte Haftstrafe für Wiener
Symbolbild
In einem bizarren Prozess ist am Donnerstag ein 58-Jähriger in Wien zu zwei Jahren bedingter Haft und bedingter Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig in den Anklagepunkten der Wiederbetätigung, Tierquälerei sowie des Besitzes und der Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen schuldig.
Der Angeklagte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Für normale Bürger sind das schreckliche Handlungen, die man gar nicht verstehen kann", sagte der Vorsitzende Richter. Er wies den Mann an, seine Sucht- und Sexualtherapie fortzusetzen und sich von Plattformen im Darkweb fernzuhalten. Zudem ordnete er eine Bewährungshilfe an. Mildernd sei die bisherige Unbescholtenheit des Verurteilten und das Geständnis gewesen, begründete er die Strafe. Erschwerend war unter anderem die große Anzahl an NS-verherrlichenden und Kindesmissbrauchs-Darstellungen, die auf seinem Handy gefunden worden waren. Die Freiheitsstrafe unterliegt einer Probezeit von zwei Jahren, die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum wird für fünf Jahre bedingt nachgesehen. Der 58-Jährige nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
SS-Fan und Tierquäler
"Heute geht es nicht um einen 0815-Fall", sagte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. "Was da gefunden wurde, ist etwas, was wir selbst nicht alltäglich sehen", stellte sie klar. Bei dem Mann seien demnach bei einer Hausdurchsuchung eine Vielzahl von nationalsozialistischen und holocaust-relativierenden Darstellungen auf seinem Handy und Kleidungsstücken in seiner Wohnung gefunden worden, wie etwa eine SS-Armbinde aus Latex und SS-Totenköpfe.
Denn "SS-Angehörige fand er besonders erregend", erläuterte die Staatsanwältin. Er habe in anonymen Chatgruppen Fotos von sich in SS-Verkleidung verschickt und diese auch getragen, als er Kleintiere, wie etwa Springhamster und Hühner, gequält und getötet habe. "Er hat seine Fantasien an den Tieren ausgelassen", sagte die Staatsanwältin. So habe er in einem Fall ein Tier lebendig am Boden festgenagelt, bevor er es mit seinen Stiefeln zertrat. Seine Chatpartner hätten "Aufträge" geben können, welche Tiere er wie umbringen solle, hieß es in der Anklage. Zudem wurden Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf seinen Geräten gefunden. Sie forderte im Falle eines Schuldspruchs eine unbedingte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Verteidiger: "Er ist kein Nazi"
Franz Hufnagl, sein Verteidiger, räumte anfangs ein: "Ich verteidige nicht seine Taten, ich verteidige ihn als Menschen." Die Vergehen seien "alle absolut widerlich", hielt er fest. Sein Mandant habe aber nie jemanden persönlich missbraucht. Und er sei kein Nazi, "das ist halt ein Fetisch", wies er den Vorwurf der Wiederbetätigung zurück. Nach der Hausdurchsuchung war der Mann für zwei Monate in Untersuchungshaft, das habe ihn sehr geprägt, führte der Anwalt aus. Seitdem befinde er sich in der damals auferlegten Therapie und habe keine Tathandlungen gesetzt und bewiesen, "dass er keine Tiere mehr zertritt", erklärte er. Deswegen plädierte er auf eine bedingte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, also eine weiterhin ambulante Therapie.
Der Angeklagte selbst verlas eine mehrseitige Erklärung: "Ich schäme mich zutiefst, für das, was passiert ist", sagte er unter Tränen. Er sei selbst für sein Handeln verantwortlich und arbeite mit seinem Partner ernsthaft an einem Neustart seines Lebens. Er habe damals viel Drogen und Alkohol konsumiert. "Mir ist bewusst geworden, wie sehr mich meine Sucht zerstört hat", räumte er ein. Er habe keine Kontakte zu rechtsextremen Kreisen. Die zahlreichen Videos, Bilder und Chatnachrichten seien keine NS-Verherrlichung, sondern eine "fehlgeleitete sexualisierte Kommunikation" gewesen. "Ich weiß, wie erschreckend und abstoßend das ist", sagte er zu den Vorwürfen. Aber: "Im Rauschzustand ist man ein anderer Mensch."
Seine Festnahme sei eine "traumatische Situation" gewesen. Seit der U-Haft habe er weder Drogen noch Alkohol konsumiert. "Ich trinke nicht mal Kaffee", ließ er Richter und Geschworene wissen. Nun stehe er mit beiden Beinen im Leben, er habe ein stabiles soziales Umfeld und einen Job. "Es tut mir Leid gegenüber allen Opfern von Pädophilie, allen Tieren und meiner Familie und Freunden", schloss er.
Gutachten attestiert Störung der Sexualpräferenz
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann Zurechnungsfähigkeit. "Die Konsumation dieser Substanzen (Alkohol und Drogen, Anm.) führt nicht dazu, Recht und Unrecht nicht mehr unterscheiden zu können", erklärte die Sachverständige. Allein die Hemmschwelle falle. Der Angeklagte habe eine Anpassungsstörung und eine Störung der Sexualpräferenz. "Es kann auch die Feuerwehr sein, es muss nicht die Waffen-SS sein", sagte sie bezüglich seines Fetisches. Wichtig sei eine weitergehende Abstinenz von Alkohol und Drogen sowie eine Sozialtherapie und das Fernhalten von Plattformen im Darkweb, sonst steige er "sofort in alte Muster ein". Aus fachärztlicher Sicht sei eine stationäre Aufnahme in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aber nicht erforderlich, erklärte sie.
"Er ist ein ganz seltenes Beispiel an vorbildhafter Resozialisierung", sagte der Bewährungshelfer des Angeklagten. Er habe einen Job und singe im Kirchenchor. Der Angeklagte habe sich in jemanden verliebt, der "offensichtlich ein Nazi" sei, erklärte er das vorgeworfene Verhalten. Aus seiner Sicht reiche aber eine "ambulante engmaschige Betreuung", denn es sei "viel besser, ihn in einem gesunden Umfeld zu halten".
Die Geschworenen haben sich bereits zur Beratung zurückgezogen.
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