Kind beim Schaukeln schwer verletzt: Stadt Wien zahlt keinen Schadenersatz

Kind beim Schaukeln schwer verletzt: Stadt Wien zahlt keinen Schadenersatz
Am Spielplatz hatte sich die Sicherheitsmutter an der Schaukel gelöst. Mutter forderte eine Entschädigung und blitzte damit ab.

Wenn Susanne F. (Name geändert) über den 28. September spricht, kann sie ihre Wut kaum zurückhalten. Wie an unzähligen Tagen zuvor spazierte F. mit ihrer dreijährigen Tochter, wir nennen sie Anna, zum Spielplatz Arenbergpark in Wien-Landstraße.

Es war gegen 18.30 Uhr, Anna schaukelte vergnügt in einer schwarz-orangen Kinderschaukel, in der Schaukel neben ihr eine Freundin, berichtet die Mutter. „Plötzlich ist die Kette gerissen und meine Tochter wurde in der Schaukel herumgeschleudert, bis sie mit vollem Karacho gegen den Holzpfeiler der Schaukelsteher geknallt ist“, erzählt F.

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Ein Moment, den die 43-Jährige ihr Leben lang nicht mehr vergessen wird. „Es war für mich, meine Tochter und auch die befreundeten Eltern ein großer Schock“, sagt die gebürtige Oberösterreicherin.

Schlüsselbeinbruch

Ihre Tochter erlitt einen Schlüsselbeinbruch. Schnell stand für Susanne F. auch fest, wie es zu dem Unfall kommen konnte: Eine Sicherheitsmutter der Kettenanhängung hatte sich gelöst.

„Vernachlässigung“

Für die 43-Jährige liegt die Verantwortung für den Unfall bei der Stadt Wien. „Wie kann ein derartiger Schaden im Sinne eines Traumas überhaupt finanziell ersetzt werden? Dennoch sollten Sie sich in Ihrer Pflicht sehen“, schrieb F. deshalb an die Stadt. Es sei „Ihre Aufgabe, die Spielplätze ordnungsgemäß zu durchschauen und die technische Sicherheit zu gewährleisten“.

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Offensichtlich sei es hier zu einer fahrlässigen Vernachlässigung gekommen, denn die Lockerung einer Mutter sei meist schon Wochen vor der tatsächlichen Lösung feststellbar. Die 43-Jährige fordert nun Schadenersatz. Vonseiten der Wiener Stadtgärten (MA 42) hieß es, dass man den Vorfall zutiefst bedauere.

Spielplatz-Inspektion

Die letzte operative Spielplatz-Inspektion fand am 10. Juli statt. „Im Zuge dieser Kontrolle durch zertifiziertes Fachpersonal wurden keine Mängel an der Schaukel festgestellt“, antwortete Georg Lepiczeck, Leiter der Baum- und Spielplatzsicherheit der Stadt Wien.

Aus ungeklärter Ursache habe sich eine Sicherheitsmutter gelöst, welche die Kette eines Schaukelsitzes am Schaukelgelenk fixiert hatte. Nach Bekanntwerden des Unfalls wurden Mitarbeiter zur Überprüfung der Schaukel in den Arenbergpark geschickt. „Die Kollegen meldeten, dass alle Schaukeln montiert waren. Alle Schaukeln wurden überprüft und Bauteile festgezogen“, so Lepiczeck.

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In Wien werden Spielplätze viermal pro Jahr einer operativen Kontrolle unterzogen, einmal jährlich erfolgt die Hauptkontrolle. „Zudem erfolgt einmal wöchentlich die vorgegebene Sichtkontrolle“, so Lepiczeck. Die Forderung nach Schadenersatz sei an die Wiener Städtische Versicherung weitergeleitet worden.

Keine Entschädigung

Schadenersatz erhält Susanne F. aber keinen. „Dieser Vorfall war trotz Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, welche jedoch nicht überspannt werden dürfen, für den Versicherungsnehmer nicht vorherseh- und somit auch nicht verhinderbar“, hieß es im Antwortschreiben der Wiener Städtischen. Mangels haftungsbegründeten Verschuldens der MA 42 könne man keine Entschädigungsleistung anbieten.

Die Mutter der Dreijährigen zeigt sich enttäuscht – und wütend. „Ist das die Umgangsform der Stadt Wien mit ihren Einwohnern und deren Kindern?“

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