Müllmänner nahmen zu viel Abfall mit

Müllmänner nahmen zu viel Abfall mit
Müllmänner entsorgten Mist ohne Rechnung. Für den Richter war es Amtsmissbrauch.

Die Groteske beginnt mit einem typisch österreichischen Satz: „Geh, nehmts ma die Mülltone mit, dafür kriegt ihr dann an Kaffee.“ Aus der Gefälligkeit wurde Gewohnheit. Deshalb mussten sich am Dienstag drei Müllmänner wegen Amtsmissbrauchs und zwei Gärtner wegen Anstiftung zu diesem Vorwurf vor einem Schöffensenat in Wien verantworten. Sie ließen nicht – wie in Neapel – den Müll zurück, sondern nahmen mehr mit, ohne das zu melden. Der Wiener MA 48 wurden dadurch 1751 Euro Müllgebühren vorenthalten.

Keine Diversion

Im Vortrag der Korruptionsstaatsanwältin schwang auch Wehklagen mit: Gäbe es die geforderte Diversion für Amtsmissbräuche, hätte die Behörde allen den Prozess erspart. Sie hätte die Hand für ein Bußgeld aufgehalten und die Sache wäre vom Tisch gewesen.

Geld hatte das Trio nie kassiert. Angeklagter Gerald F.: „Ein Mal ein Essen, ein Mal ein Getränk“ und „Kaffee“ waren die Gegenleistungen. Neun Betriebe profitierten davon, aber nur die zwei Gärtner wurden wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt. Sie hatten die Müllaufleger um ihr Zusatz-Service gebeten. Bei mehreren Gasthöfen nahmen die Angeklagten ohne Aufforderung zusätzlichen Mist mit.

Zimperlich waren sie aber nicht. Sie pressten Bio-Abfälle und Altpapier zum Restmüll. Doch seit 1. Dezember 2010 war dem Trio – nach einer anonymen Anzeige – die interne Revision auf den Fersen. Sieben Wochen dauerten die Ermittlungen.

Das Ergebnis war ein Mammut-Bericht mit Fotos und Kuriositäten. So stellten sie mittels Riechprobe fest, welcher Müll sich in den geleerten Tonnen befunden hatte.

Alle waren geständig, darunter auch jener Gärtner, der einen Schaden von 17 Euro verursacht hatte. Zwei Müllmänner wurden suspendiert, einer pensioniert. Der Strafrahmen (sechs Monate bis fünf Jahre) wurde dank des Milderungsrechts gesenkt: Die Beamten erhielten drei Monate bedingte Haft, die Gärtner sechs bzw. vier Wochen – nicht rechtskräftig.

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