Sexueller Missbrauch: Taxler auf der Anklagebank

Sexueller Missbrauch: Taxler auf der Anklagebank
Jüngstes Opfer war 16 und soll vom 48-Jährigen entjungfert worden sein. Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Ein 48-jähriger Wiener Taxler soll drei weibliche Fahrgäste missbraucht haben. Sein jüngstes Opfer war 16. Laut Anklage war das Mädchen infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht in der Lage, den zudringlichen Mann abzuwehren. Dieser soll sie am Beifahrersitz seines Taxis entjungfert haben. Der Mann sprach am Dienstag in seiner Verhandlung am Landesgericht von einvernehmlichem Sex.

Der Taxler übt seinen Beruf seit 25 Jahren aus. Er ist verheiratet und für drei Kinder sorgepflichtig. Im April 2010 soll er den angeschlagenen Zustand einer damals 20-Jährigen ausgenutzt haben, die sich im Bezirk Alsergrund zu ihm ins Taxi gesetzt hatte. Er chauffierte die angetrunkene junge Frau nach Favoriten und brachte sie bis zu ihrer Wohnungstür. Weil sie die Tür nicht hinter sich abschloss, folgte er ihr bis ins Schlafzimmer. Die Frau legte sich ins Bett und schlief innerhalb kürzester Zeit ein.

Der Taxler soll in weiterer Folge die wehrlose Frau der Anklage zufolge penetriert haben. Der Taxler stritt diesen Vorwurf grundsätzlich nicht ab, machte aber Erinnerungslücken geltend: "Ich war schon dort. Was genau passiert ist, weiß ich nicht mehr." Und weiter: "Ich muss mit ihr geschlafen haben. Wie die Umstände genau waren, kann ich nicht mehr genau sagen." Wenn die Frau "es so sagt, soll es gewesen sein. Wie es passieren konnte, weiß ich nicht mehr".

Fahrt Richtung Hinterbrühl

Im März 2011 nahmen sich zwei Mädchen, die in einer Bar am Alsergrund gefeiert hatten, ein Taxi. Der 48-Jährige brachte die eine zunächst nach Hause, mit der anderen ging es weiter Richtung Hinterbrühl. Während der Fahrt sei es plötzlich zu Berührungen mit der neben ihm Sitzenden gekommen, schilderte der Angeklagte dem Schöffensenat (Vorsitz: Petra Poschalko): "Wir haben uns die Hände gehalten. Es hat sich ergeben." Danach hätte man sich geküsst, als er bei einer roten Ampel anhalten musste: "Es ist einfach passiert." Bei einem weiteren Stopp habe er mit der 16-Jährigen "einige Zeit geküsst und gekuschelt. Fünf oder sechs Minuten". Schließlich habe sich das Mädchen erkundigt, ob er ein Kondom dabei hätte. Das habe er bejaht. Darauf sei ein "Ich will es mit Kondom machen" gekommen. Sie hätte sich ausgezogen, er sich ebenfalls entkleidet, behauptete der 48-Jährige: "Hätte sie Nein gesagt, hätte ich nichts gemacht." Außerdem habe er geglaubt, dass sie älter als 18 und sexuell erfahren war. "Er ist davon ausgegangen, dass es einvernehmlich war", betonte Verteidiger Philipp Winkler.

Der dritte inkriminierte Vorfall spielte sich im August 2017 ab. Eine 24-Jährige ließ sich von dem Taxilenker vom Schwarzenbergplatz nach Floridsdorf chauffieren. Die alkoholisierte und übermüdete Frau saß im Fonds des Wagens, als sie der Mann zu betasten begann. Laut Anklage hatte der Taxler plötzlich seine Hände in ihrer Unterhose. Wie die Staatsanwältin ausführte, schreckte die Frau auf, weil der Taxler plötzlich laut zu stöhnen begann. Für den Verteidiger war fraglich, ob die behaupteten Berührungen überhaupt stattgefunden hatten. Er verwies darauf, dass am Slip der Frau keine fremden DNA-Spuren nachgewiesen werden konnten.

Während der zeugenschaftlichen Einvernahmen der drei Frauen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der beigezogene Gerichtspsychiater Peter Hofmann stufte den Angeklagten nicht als derart gefährlich an, dass im Fall eines Schuldspruch dessen Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erforderlich erscheine. Hofmann bescheinigte dem Mann jedoch "ein Nutzen von Gelegenheiten der Wehrlosigkeit".

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Bei der jungen Frau, die er im Frühjahr 2010 in ihrer Wohnung vaginal und anal penetriert haben soll, liegt möglicherweise eine posttraumatische Belastungsstörung vor, wie sich aus ihrer Zeugenbefragung ergeben hat.

In diesem Fall würde das bei einem Schuldspruch den Strafrahmen deutlich erhöhen. Daher wird jetzt ein psychiatrischer Sachverständiger beigezogen, der die Betroffene untersuchen soll. Sobald das schriftliche Gutachten vorliegt, wird ein neuer Hauptverhandlungstermin anberaumt.

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