Schwester erstochen: Beschwerde abgelehnt

Schwester erstochen: Beschwerde abgelehnt
Anwältin geht gegen Altersuntersuchung vor/Verdächtiger soll bereits 22 Jahre alt sein

Die Causa rund um die in Favoriten getötete Afghanin Bakhti S. ist um einen Akt reicher. Eine Beschwerde von Liane Hirschbrich, die Anwältin des Beschuldigten Hikmatullah S., gegen die gerichtliche Bewilligung einer Altersuntersuchung wurde jetzt abgeschmettert. Das Oberlandesgericht Wien hat den Antrag zurückgewiesen, da sich dieser "lediglich gegen die inhaltliche Fragestellung richtet". Die Juristin will nun dagegen eine Beschwerde einreichen und das Urteil anfechten. "Ich gehe davon aus, dass mein Mandant jünger ist", sagt Hirschbrich.

Hikmatullah S. kam vor vier Jahren mit seiner Mutter und Geschwistern ohne Papiere nach Österreich. Sein Vater war zu dem Zeitpunkt bereits im Lande. Im Zuge des Asylverfahrens wurde der 1. Jänner 1999 als Geburtsdatum angegeben. Da der Mordverdächtige aber wesentlich älter wirkt, beantragte die Staatsanwaltschaft Wien eine MRT-Untersuchung, die von einem forensischem Anthropologen der MedUni Wien durchgeführt werden soll. Für eine zuverlässige Altersdiagnose müsse die Handskelettverknöcherung und das Schlüsselbein geröntgt werden. Außerdem stünde eine zahnärztliche Untersuchung, die Beschaffenheit der Weisheitszähne, an.

Auf der Flucht sollen bereits die pakistanischen Behörden starke Zweifel gehegt haben. Deshalb wurde eine Zahn- und Röntgenuntersuchung angeordnet, die am 19. 5. 2013 im Aziz Medical Center in Islamabad durchgeführt wurden. Das Ergebnis: Die Ärzte diagnostizierten damals ein Alter von 17 oder 18 Jahren. Das würde bedeuten, dass Hikmatullah heute mindestens 21 Jahre alt ist. Dies wäre bei einem Schuldspruch von großer Relevanz. Denn der Verdächtige würde nicht mehr als junger Erwachsener gelten und könnte somit zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

Freund bestätigte Alter

Auch beim Opfer gab es wegen der Altersangaben Bedenken. Die Afghanin – sie soll zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt gewesen sein – hatte bei der Einreise das Geburtsdatum 10. 2. 2003 angegeben. Eine bei der Obduktion durchgeführte Untersuchung ergab, dass das Opfer mindestens 16 Jahre alt war. Weil eine Schwankungsbreite von Plusminus zwei Jahren berücksichtigt wird, geht man von einem wahrscheinlichen Alter von 18 Jahren aus. Das hätte auch ihr Freund in der Einvernahme bestätigt.

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