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Nach schwerem Raub: Im "Fall Anna" Freigesprochene wurden verurteilt

Die Urteile sind rechtskräftig. Alle vier Angeklagten zeigen sich geständig, sie haben einen Supermarktbetreiber verprügelt und ausgeraubt.
Schriftzug „Landesgericht für Strafsachen Wien“ an einer Gebäudewand mit Fenster und Fassade im Hintergrund.

Ein 17-Jähriger und ein 21-Jähriger, die im vergangenen Jahr im "Fall Anna" freigesprochen worden waren, sind am Mittwoch am Landesgericht Wien zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden müssen 32 Monate bzw. viereinhalb Jahre in Haft. Sie haben gemeinsam mit zwei anderen im Juni 2025 einen Supermarktbetreiber in Wien-Simmering mit Pfefferspray angegriffen, brutal verprügelt und schließlich ausgeraubt. Die Urteile sind rechtskräftig.

Es sei ein "unschöner, gewaltsamer" Raub gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil des Schöffensenats. Und es wäre angesichts der Überzahl "auch gewaltfreier gegangen". Man habe das Opfer "unnötigerweise ziemlich zugerichtet". Mildernd war jedoch das Geständnis, das die beiden abgelegt hatten, und ihr junges Alter. Zudem hatten sie der Polizei geholfen, ihre beiden Komplizen ausfindig zu machen. Beim 17-Jährigen war eine noch offene Bewährungsstrafe von drei Monaten widerrufen worden. Da er bereits in Strafhaft sitzt, handelt es sich bei den 32 Monaten um eine Zusatzstrafe.

Komplizen müssen ebenfalls in Haft

Die beiden im "Fall Anna" freigesprochenen Burschen - beide wollen an jenem Tag unter Suchtmitteleinfluss gestanden haben - sollen bei dem Raub mit einem bisher unbescholtenen 23-Jährigen ein Handy, einen Autoschlüssel und ein Geldbörserl samt 4.000 Euro Bargeld erbeutet haben. Dem Supermarktbetreiber sollen sie zuvor Schläge und Tritte gegen den Kopf verpasst haben. Sie hatten mit Pfefferspray bewaffnet in der Garage seines Wohnhauses in dem Wissen, dass er öfter größere Summen Bargeld mit sich trug, auf ihn gewartet. Ein 24-Jähriger soll währenddessen Schmiere gestanden haben. Er wies ebenfalls keine Vorstrafen auf.

Der 23-Jährige muss nun ebenfalls viereinhalb Jahre in Haft, der 24-jährige Aufpasser fasste für die Beteiligung an dem schweren Raub eine dreijährige teilbedingte Freiheitsstrafe aus. Zwei Jahre davon wurden mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Auch diese Urteile sind bereits rechtskräftig.

 Alle vier Angeklagten geständig

Durch eine DNA-Spur wurde der 21-jährige Erstangeklagte von der Polizei ausgeforscht. Er war von Anfang an geständig und half beim Aufklären der Tat. Alle vier Angeklagten bekannten sich zu Beginn der Verhandlung schuldig. "Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Alles, was die Staatsanwaltschaft vorwirft, ist richtig", erklärte der Verteidiger des Erstangeklagten. Der 21-Jährige und der 17-Jährige schilderten, dass der 23-Jährige ihnen Pfefferspray für den schweren Raub übergeben habe. Dies wollen sie aber nicht eingesetzt haben. Vielmehr habe der Drittangeklagte das Opfer angesprüht, getreten und geschlagen. Mehr wollten sie nicht aussagen.

Der 23-Jährige wies diese Vorwürfe von sich. Er habe das Opfer observiert und auch die Sprays übergeben. Bei dem Raub selbst sei er aber nicht dabei gewesen, beteuerte er. "Ich war mit denen in einem Topf: Mitgegangen, mitgefangen", erklärte er der Richterin. "Sie schießen sich gerade ein Eigentor", bemerkte sie mit Blick auf sein angekündigtes vollumfängliches Geständnis. Sein Anwalt riet ihm daraufhin, seine Rolle nicht herunterzuspielen, immerhin sei er der "Auftraggeber" des Raubes gewesen. Auch der Viertangeklagte - mit 24 Jahren der Älteste der Gruppe - gestand seine Schuld ein. Er soll die Rolle des Aufpassers gespielt haben. Angaben darüber hinaus wollte er ebenfalls nicht machen.

Opfer: "Fühle mich in Syrien sicherer"

"Ich wurde heftig zusammengeschlagen", erinnerte sich das 54-jährige Opfer. Selbst als er am Boden lag, hätte man nicht von ihm abgelassen. Auch sei er mit Pfefferspray besprüht worden, schilderte der Supermarktbetreiber. Die Angreifer hätten Geld verlangt: "Sie haben mich durchsucht und haben alles mitgenommen, was sie gefunden haben." Der Vorfall beschäftige ihn nun nach fast einem Jahr immer noch. Er habe über 20 Kilogramm abgenommen und er sei nach Syrien gezogen: "Ich habe das Gefühl, dass ich dort sicherer leben kann als hier." Er war extra für seine Zeugenaussage aus Syrien nach Wien gereist. Der 21-Jährige muss ihm nun rund 4.000 Euro symbolisches Schmerzengeld bzw. Schadenersatz zahlen. Die restlichen drei Verurteilten 9.100 Euro.

Der 21-Jährige war bereits 2022 wegen eines schweren Raubes zu einer teilbedingten Haft verurteilt worden. Der Minderjährige hatte bereits drei Vorstrafen auf dem Kerbholz und befindet sich derzeit nach einer verurteilten Urkunden- und Datenfälschung in Strafhaft. Freigesprochen worden waren sie im "Fall Anna": Im vergangenen Jahr sorgte der Prozess rund um geschlechtliche Handlungen an einem zwölfjährigen Mädchen republikweit für Schlagzeilen und kontroverse Diskussionen. Zehn Burschen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren waren damals freigesprochen worden. Ihnen konnte kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden.

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