Schlampige Tatort-Arbeit erschwert Mordprozess

Schlampige Tatort-Arbeit erschwert Mordprozess
Indizienprozess: Wienerin soll Obdachlosen erstochen haben. Mit einer Bierflasche?

Der Indizienmordprozess rund um einen auf der Wiener Donauinsel erstochenen Obdachlosen hat mit einer Schwäche zu kämpfen – den Indizien. Sie wurden nicht rechtzeitig oder gar nicht gesichert.

Die 39-jährige Claudia M. soll am 15. Juli 2017 ihren 29-jährigen Lebensgefährten mit einer abgebrochenen Bierflasche erstochen haben. Die dreifache Mutter – die eine Wohnung in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Eltern hat und in Verbindung mit Alkohol gelegentlich „abstürzt“ – leugnet die Tat und belastet ihren früheren Lebensgefährten. Er befand sich zur Tatzeit ebenfalls in dem Obdachlosen-Camp, wo es in der Nacht zum Streit gekommen sein muss.

Die Rettung nahm den Sterbenden mit, die Polizei rückte an und wieder ab, Spuren wurden keine gesichert, der Tatort wurde nicht abgeriegelt und nicht bewacht, jeder konnte sich dort frei bewegen.

Stunden später – der 29-Jährige war inzwischen im Spital gestorben – kehrten Claudia M. und ihr Ex-Lebensgefährte zurück, nahmen ihre Sachen mit. Erst am nächsten Morgen kam die Spurensicherung und packte den Bierflaschenhals, die angebliche Tatwaffe, ein.

Auch das Messer des Ex-Freundes lag die ganze Zeit über dort. Es würde vielleicht besser zur tödlichen Wunde des Opfers passen, die vom Sanitäter als „scharf, nicht ausgezackt“ und „typisch von einem Messer“ beschrieben wurde. Allerdings befanden sich darauf keine Spuren des Opfers, auf dem Flaschenhals aber sehr wohl.

Der Verteidiger sagt: Den Kapuzenpulli, den das Opfer angehabt hatte, mit einer zersplitterten Bierflasche zu durchbohren, ist nahezu unmöglich. Man könnte das eventuell testen, doch wurde die Kleidung des Opfers nicht sichergestellt, es gibt bloß ein Foto davon

Letzte Worte

Die Angeklagte, sie war früher Krankenpflegerin und Teamleiterin bei der Volkshilfe, will sich an die Tat kaum erinnern können. Man habe gemeinsam viel Alkohol konsumiert, sei dann in die Schlafsäcke gekrochen. Als sie mitten in der Nacht wach wurde, sei ihr Lebensgefährte auf ihr gelegen und „das Blut ist nur so rausgeronnen. Ich habe ihn in meine Arme genommen und meine Hand auf die Wunde gedrückt.“ Die letzten Worte des 29-Jährigen seien „der Fritz“ gewesen. Es ist der Vorname des Ex-Freundes von Claudia M. Dass die Angeklagte und „der Fritz“ einander jetzt gegenseitig belasten, ist für die Geschworenen im Wiener Landesgericht auch nicht besonders hilfreich.

Das Urteil ist für Dienstag geplant.

ricardo peyerl

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