Schießerei vor Disco: Türsteher wegen Waffenbesitzes verurteilt

Schießerei vor Disco: Türsteher wegen Waffenbesitzes verurteilt
Drei Monate bedingt bekommt der Mann für eine illegal besessene Pistole. Das Strafverfahren war wegen Notwehr eingestellt worden.

Während das eigentliche Strafverfahren gegen zwei Türsteher nach einer Schießerei vor einer Favoritner Disco wegen zugebilligter Notwehr eingestellt worden war, musste sich einer der beiden Securitys am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Der 31-Jährige wurde zu drei Monaten bedingt verurteilt.

Die zwei Türsteher hatten in der Nacht auf den 29. April 2017 einen 42-jährigen Iraker niedergeschossen. Dieser wurde von insgesamt vier Projektilen getroffen, wobei beide Securitys von ihren Schusswaffen Gebrauch gemacht und ihn je zwei Mal erwischt hatten. Dessen ungeachtet hatte sich der Mann noch selbst ins Krankenhaus begeben, wo er medizinisch versorgt wurde.

Notwehr zugebilligt

Den Türstehern wurde nach Einholung eines Schießgutachtens und Auswertung des Bildmaterials aus Überwachungskameras Notwehr zugebilligt. Der Iraker hatte gemeinsam mit mehreren anderen Männern versucht, die Diskothek zu stürmen, nachdem es auf dem davor befindlichen Parkplatz zu einer Auseinandersetzung gekommen war. Dort sollen bereits erste Schüsse gefallen sein. Um die offensichtlich gewaltbereiten Angreifer abzuwehren, griffen die zwei Türsteher ihren Angaben zufolge zu ihren Waffen und verriegelten anschließend von innen das Lokal.

Einer der Türsteher wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft angeklagt, da er für die bei der Auseinandersetzung verwendete Pistole kein waffenrechtliches Dokument hatte. Wie der Serbe vor Richterin Magdalena Krausam aussagte, habe er diese in einem Lokal gekauft. "Ich bereue es sehr, es tut mir leid."

Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren fand die Richterin drei Monate auf drei Jahre bedingt als tat- und schuldangemessen. Seine Unbescholtenheit sowie das Geständnis wurden mildernd gewertet, erschwerende Umstände gab es keine. Der 31-Jährige nahm die Strafe an, die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

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