Prozess: 86-Jähriger mit Rollator in Wien von Trio verfolgt und beraubt

Prozess: 86-Jähriger mit Rollator in Wien von Trio verfolgt und beraubt
Das Opfer kam gerade von der Bank und hatte 4.000 Euro behoben. 3,5 bzw. 4 Jahre Haft für die Täter; nur ein Urteil ist rechtskräftig.

Zusammenfassung

  • Ein 86-jähriger Mann wird von drei Männern verfolgt und beraubt, nachdem er 4.000 Euro von seiner Bank abgehoben hat.
  • Die drei Angeklagten sind vor Gericht wegen Raubes angeklagt; einer gesteht die Tat, während die anderen ihre Beteiligung bestreiten.
  • Das Gericht verurteilt den geständigen Angeklagten zu 3,5 Jahren Haft, während die beiden anderen vier Jahre erhalten; nicht alle Urteile sind rechtskräftig.

Ein 86-jähriger Mann hebt 4.000 Euro bei seiner Bank ab. Er will das Geld seiner Tochter zu Weihnachten schenken. Doch fremde Männer sehen, dass er sehr viel Geld in seiner Börse hat. Sie verfolgen ihn von der Kettenbrückengasse bis nach Meidling. Als der Senior sein Wohnhaus betritt, umklammert ihn einer von hinten, der andere zieht ihm die Börse aus der Tasche. Als sich der 86-Jährige wehrt, verdreht er ihm die Finger.

Der Pensionist kann diese Geschichte, die ihm am 31. Oktober des Vorjahres in Wien passiert ist, nicht mehr selbst schildern. Er ist vor einem Monat gestorben. Doch Aufnahmen aus diversen Überwachungskameras und seine damalige Aussage belegen sie. Am Dienstag sind deshalb drei Männer im Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen Raubes angeklagt. Einer soll "nur" Aufpasserdienste geleistet haben.

Die Befragung der drei Rumänen gestaltet sich nicht so leicht. Schon das Alter der Angeklagten kann nicht so leicht geklärt werden. "Er weiß nicht, wann er geboren ist", übersetzt die Dolmetscherin die Antwort des Erstangeklagten. Angeblich sei er 45 Jahre alt, er wirkt deutlich älter. Genauso wie der Zweitangeklagte, der laut Dokumenten 38 Jahre alt ist.

Alte Bekannte

Alle drei verkaufen auf Wiens Straßen eine Obdachlosenzeitung. Alle drei kennen sich aus ihrer Heimat, sie stammen alle aus einem kleinen Dorf, auch zuletzt wohnten sie nur ein paar hundert Meter entfernt in Ottakring. Was der Erstangeklagte vergessen haben dürfte. Er will einen der Mitangeklagten noch nie gesehen haben.

Aber wie der Zufall so spielt, traf man sich bei der U-Bahn-Station Kettenbrückengasse (auch da ist der Erstangeklagte nicht so sicher - er sei Analphabet, erklärt er). Dort treffen sie auch auf den 86-Jährigen, der gerade Einkäufe getätigt hatte und sich wieder auf den Heimweg nach Meidling machte. 

Die drei Männer hatten denselben Weg, wie die Kameras im U-Bahn-Bereich dokumentieren. Die Männer fahren dann sogar im Aufzug mit dem späteren Opfer. Zwei von ihnen erwarten den gebrechlichen Senioren schließlich beim Ausgang.

Zumindest einer der Angeklagten ist geständig. "Eine sehr verwerfliche Tat", wie auch der Anwalt des Mannes feststellt. "Er kann froh sein, dass er nicht in einem anderen Land, zum Beispiel in Saudi Arabien, deshalb angeklagt ist."

Die beiden anderen bestreiten jede Beteiligung. Einer will sogar daheim gewesen sein - die Kamera weiß es besser.

"Die drei Angeklagten erzählen jedes Mal eine neue Geschichte. Ihre Angaben sind nicht zu gebrauchen", stellt die Staatsanwältin fest. "Würden wir sie morgen fragen, würden sie uns wieder eine neue Geschichte erzählen."

Urteile

Das Schöffengericht sieht das ähnlich: Der Geständige wird zu 3,5 Jahren Haft verurteilt - rechtskräftig. Die beiden Älteren müssen jeweils vier Jahre in Haft; nicht rechtskräftig. "Diese Tat gehört zum Grauslichsten, was man machen kann", stellt Richter Georg Olschak in der Urteilsbegründung nochmals fest.

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