Putzfrau fand 9 kg Kokain im Sofa: Haft für 34-Jährigen in Wien

Der Mann hatte eine Airbnb-Wohnung in Wien-Leopoldstadt angemietet, um dort das Kokain für den Behörden unbekannten Personen aufzubewahren.
Polizei

Zusammenfassung

  • 34-Jähriger in Wien wegen Vorbereitung von Suchtgifthandel zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, Urteil nicht rechtskräftig.
  • Neun Kilo Kokain wurden im Oktober 2025 von einer Putzfrau in einem vom Mann angemieteten Airbnb entdeckt.
  • Der Angeklagte zeigte sich geständig, gab an, das Kokain wegen Schulden gelagert zu haben, war zuvor nicht vorbestraft.

Am Mittwoch ist ein 34-Jähriger in Wien zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. 

Eine Putzfrau hatte im Oktober 2025 in einem vom Verurteilten angemieteten Airbnb neun Kilo Kokain beim Staubsaugen in einem Schlafsofa entdeckt. Der Mann zeigte sich geständig. "Ich möchte mich beim Staat Österreich entschuldigen. Was ich gemacht habe, tut mir leid", sagte er vor der Urteilsverkündung. Zudem bemühe er sich um einen Therapieplatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verurteilt wurde er wegen der Vorbereitung von Suchtgifthandel. Acht der 24 Monate Haftstrafe wurden unbedingt ausgesprochen. Seit Mitte Oktober 2025 saß er in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Josefstadt. Diese Zeit wird auf die unbedingte Freiheitsstrafe angerechnet. "Mein Mandant ist umfassend und reumütig geständig", erklärte sein Anwalt Mathias Burger. Er verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Kokain in Airbnb geparkt

Nach Angaben des Verurteilten hatte er das Airbnb in der Engerthstraße in Wien-Leopoldstadt angemietet, um dort das Kokain für den Behörden unbekannten Personen aufzubewahren. Dort flog er auf, weil eine Putzfrau die Drogen fand und ihre Chefin die Polizei verständigte.

Er habe das Kokain dort "geparkt", um Schulden in der Höhe von 5.000 Euro zu tilgen. Allerdings sei er selbst auch stark drogenabhängig gewesen. Die Staatsanwaltschaft legte das als Schutzbehauptung aus, um eine Privilegierung als Suchtkranker zu erlangen. Die Darstellung des Angeklagten sei "nicht plausibel". "Ziel war das Rückzahlen von Schulden", hielt auch der Richter fest und gab den Anklagepunkten statt. Zugute kam dem Mann, dass er bis dahin nicht vorbestraft war.

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